Themenkatalog zur Einwohnerversammlung 16.03.2024

Zustand der Gehwege

Im Stadtteil Neustädter See sind mehrere Bereiche bis 2026 für Sanierungsmaßnahmen durch Fördermittel beantragt: Bördebogen (183.000 €), Salvador-Allende-Straße – Nordseite vom Neustädter Platz bis zum Zebrastreifen (148.500 €), Dr.-Grosz-Straße (70.000 €), Albert-Schweitzer-Straße (420.000 €), Barleber Straße – Wasserskianlage bis Haltestelle Krähenstieg (280.000 €) und Heideweg – Umfeld Teich (45.000 € & 257.000 €).

Folgende Fragen der Bewohner*innen schließen sich zu der Thematik an:

• Welche dieser Mittel sind bereits bewilligt?

Laut der Ratsinfo sind im Programmjahr 2022 einige Maßnahmen nicht bewilligt, im Programmjahr 2023 sind sogar alle beantragten Maßnahmen nicht bewilligt. Dies betrifft neben dem Bolzplatz A. - Schweitzer-Straße, der Sanierung der öffentlichen Toilette auf dem Neustädter Platz, der Sanierung am Teich Heideweg auch die Weiterführung des Stadtteilmanagements samt Verfügungsfonds. Welche Konsequenzen folgen seitens der LHS, wenn diese Mittel nicht bereitstehen? Sind sich die Oberbürgermeisterin und die LHS über die daraus folgenden Konsequenzen, gerade im Bereich sozialer Zusammenhalt (mögliches Ende eines Stadtteilmanagements), für die Stadtteile Neustädter See und Kannenstieg bewusst.

• Welche konkreten Zeitpläne liegen bereits vor?

• Werden in den Plänen Lückenschlüsse beachtet?

Werden Übergänge zu bereits sanierten Bereichen geschaffen? (Beispiel: S.-Allende-Straße, Gehweg an den Hauseingängen 1-5 saniert, Ampelbereich saniert, der Bereich dazwischen von wenigen Metern blieb im alten Zustand)

• Werden neben den Bereichen, die mit Fördermitteln untersetzt sind, kurzfristige Sanierungen auf Grund hoher Prioritäten aufgenommen und umgesetzt?

• Von Bewohner*innen wurden in der GWA folgende Bereiche genannt und eingefordert:

- Gehweg Am Seeufer 8-10, bis zur Zentrumsachse abschließend, inkl. Kurvenbereich zum Schrotebogen 12 sowie der kurze Bereich zwischen Schrotebogen 4/5 und Seeufer 8

- Am Seeufer 1-6, von der Kreuzung Schrotebogen/Seeufer bis zur Feuerwehrzufahrt gegenüber dem Leuchtturm-Spielplatz

- Der Bereich am ehemaligen Nordeingang des Zoos, die Treppe vom Radweg hinter den Schulen zum Steingewände und der Gehwegverbinder zur S.-Allende-Straße

- Die Zuwegungen zur Endhaltestelle der MVB vom Seeufer zum Ein- und Ausstieg der Haltestellen

- Die Gehwegbereiche Barleber Straße entlang der MVB-Trasse vom Haltepunkt Krähenstieg zur Klosterwuhne. Im Bereich Klosterwuhne bis S.-Allende-Straße sollte die MVB die alten verrosteten Abgrenzungen, analog dem weiteren Verlauf in Richtung Brunnenhof, entfernen oder in einen ordentlichen Zustand bringen. Für die Gehwege selbst wird aus Kostengründen die Option zur Wiederverwendung des Großpflasters vorgeschlagen.

Anm. d. Verw.:

Seitens des Baulastträgers erfolgen regelmäßige Kontrollen sowie punktuelle Kleinreparaturen. Zurzeit erfolgen im Brunnenhof und Am Schrotebogen Regulierungen von Großgehwegplatten. Aus personellen Gründen ist aktuell eine umfassen Schadensbeseitigung nicht möglich.

 

Verkehrsflächen und Parksituationen

1. Mit der Schließung der Straße Am Vogelgesang wurde die Pablo-Neruda-Straße verstärkt beansprucht. Der Zustand der Fahrbahn ist daher mittlerweile katastrophal. Eine Sanierung der Fahr-bahn ist dringend notwendig.

2. Der Bereich vor der Grundschule wird durch „Elterntaxis“ jeden Morgen mehr als beeinträchtigt. Nördlich der Schule zur Klosterwuhne hin, befindet sich eine brachliegende Fläche, an der in der Klosterwuhne Parktaschen münden. Hier könnte ein Bereich geschaffen werden, um Elterntaxis von der Fahrbahn und dem Verkehr an der P.-Neruda-Str. zu „verbannen“. Vor der IGS beispiels-weise ist an der P.-Neruda-Straße beispielsweise eine längere Kurzzeitparktasche eingerichtet.

3. Mit der Leibnitz-Schule ist die dritte Schule in der P.-Neruda-Straße angesiedelt. Viele der Schüler*innen kommen von der Haltestelle Klosterwuhne. Die GWA forderte seit Jahren vergeblich einen Zebrastreifen an der Grundschule. Mit dem Zuzug der Leibnitz-Schule, auf Grund der erhöhten Zahl der Schüler*innen, wird diese Forderung hiermit erneut in die Diskussion gestellt.

4. Falschparker in Kurvenbereichen, an abgesenkten Bordsteinen oder an Feuerwehrzufahrten sind ein generelles Übel im Wohngebiet. Hierbei bringen Bewohner*innen fehlende oder verblaste Straßenmarkierungen an. Diese sollten erneuert oder an anderen relevanten Stellen angelegt werden.

5. Die GWA hat im Jahr 2018/2019 einen Entwurf für eine verbesserte Verkehrsstruktur erarbeitet. Dieser wurde 2019 verschiedenen Entscheidungs- und Verantwortungsträgern übermittelt. Eine Antwort erhielt die GWA leider bis heute nicht. Dieses Konzept liegt dem Fragenkatalog als Datei bei und die GWA fordert die Oberbürgermeisterin auf, diese Punkte des Konzeptes prüfen und diskutieren zu lassen.

6. Die GWA ist an einer generellen Verkehrsberuhigung interessiert. Es ist zukünftig nicht mehr angebracht, mehr Grundflächen durch Parkplätze zu versiegeln. Daher gab und gibt es immer wieder Vorschläge, Parkplätze so umzugestalten, dass Parken auf mehreren Ebenen möglich ist. Die Forderung geht in Richtung Parkhäuser (gerne auch offen gestaltet wie bspw. am Breiten Weg 110-120). Welche Pläne und Gedanken trägt die Oberbürgermeisterin zu Quartiersparkhäusern? Mögliche Bereiche im Wohngebiet wären hier genannt: An der Lärmschutzwand Lumumbastraße und Albert-Schweitzer-Straße, die großen öffentlichen Parkplätze am Seeufer oder im Schrotebogen.

Anm. d. Verw.:

Thematik wurden in der Sitzung der AG Schulwegsicherung am 28.02.2024 mit folgendem Ergebnis behandelt. Im Nachgang war noch eine Ortsbegehung erforderlich, welche am 29.02.2024 durchgeführt wurde.

In der Pablo-Neruda-Straße gibt es vor der Sekundarschule einen abmarkierten Senkrechtstellplatz für mobilitätseingeschränkte Personen beschränkt auf den Zeitraum montags bis freitags 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am nördlichen Ende auf Höhe der IGS ist die dort vorhandene Längsparkbucht mit einem eingeschränkten Haltverbot beschränkt auf den Zeitraum donnerstags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeschildert; darunter ist ein erklärendes Schild montiert, dass es sich um den Stellplatz für die Fahrbibliothek handelt. Darüber hinaus gibt es aufgrund der derzeit durchgeführten Sanierungsarbeiten an den Wohngebäuden vorübergehende Haltverbote (er-kennbar an den transportablen "Gummifüssen", in denen die Pfosten mit den Verkehrszeichen stehen). Dauerhafte zeitweise Haltverbote zur Kanalisierung der sogenannten Elterntaxis sind nicht vorhanden. Die Prüfung der Einrichtung solcher Bereiche wird im Rahmen der Erstellung des Schulwegsicherungskonzeptes geprüft.

Die P.-Neruda-Straße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone. Diese wurde eingerichtet, um dem erhöhten Schutzbedürfnis der Anwohner und Fußgänger im gesamten Gebiet gerecht zu werden. Im gesamten Bereich werden die Straßen gequert. Ein gebündelter Fußgängerverkehr kann hier nicht festgestellt werden. Fußgängerüberwege sind innerhalb von Tempo-30-Zonen entbehrlich.

Diese sind hier wie oben beschrieben nicht begründet und können daher nicht angeordnet werden.

Vorhandene Markierungen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aufgefrischt. So wurden z. B. Markierungen "30" und Behindertenstellplätze im genannten Bereich sowie eine angeordnete Sperrfläche in der Salvador-Allende-Straße ggü. Nr. 22 und Am Schrotebogen Nr. 24 im September 2023 erneuert und aufgefrischt. Eine nächste Kontrolle und eventuell notwendige Auffrischung der Markierung erfolgen im 2. Quartal 2024. Weitere Markierungen bedürfen einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung, die eine entsprechende Prüfung voraussetzt. "Flächendeckende" Markierung sind nicht zielführend.

Markierungen auf der Fahrbahn fallen in den Bereich des Straßenverkehrsrechts, diese sind ausschließlich durch die Straßenverkehrsbehörde auf der Grundlage der StVO anzuordnen, Markierungen sind Verkehrszeichen der StVO; Bürger*innen dürfen diese grundsätzlich nicht aufbringen. Die Straßenverkehrsbehörde darf diese nur begründet anordnen - verblasste, amtliche Markierung ist durch den Straßenbaulastträger regelmäßig zu erneuern.

Anm. aus der AG Schulwegsicherheit:

Es wird darauf hingewiesen, dass das Wohngebiet Neustädter See und auch die Straße "Klosterwuhne" und die Pablo-Neruda-Straße in einer Tempo 30-Zone liegen. Neben der niedrigeren zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h führt auch an Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrtsregelung "rechts-vor-links" zu erhöhter Aufmerksamkeit und sorgt somit für mehr Sicherheit. Auf Höhe des Schulgeländeeingangs der Grundschule "An der Klosterwuhne" stehen an Schultagen vor Unterrichtsbeginn zwei Verkehrshelfer und führen im unmittelbaren Schulumfeld zu einem zusätzlichen Sicherheitsgewinn.

Zebrastreifen als Maßnahme zur Schulwegsicherung werden in Fachkreisen kontrovers diskutiert und im Kern geht es um die Frage, ob die Verkehrsregeln, die an Zebrastreifen gelten, gerade von kleineren Kindern befolgt werden können. Auf Zebrastreifen gibt es keinen absoluten Vorrang der Fußgänger gegenüber dem Kfz- und Radverkehr. Vielmehr besteht auch an Fußgängerüberwegen die Pflicht des Fußgängers, sich vor dem Betreten der Fahrbahn zu vergewissern, ob diese frei ist. Dabei sollte er seine Absicht, die Fahrbahn zu überschreiten, dem Fahrzeugführer rechtzeitig und deutlich erkennbar machen. Am zweckmäßigsten ist es, mit dem Fahrzeugführer Blickverbindung aufzunehmen. Aus seinem Vorrang darf der Fußgänger nicht folgern, dass er die Fahrbahn unaufmerksam überqueren darf. Dieser Fakt ist oftmals den Verkehrsteilnehmern und eben auch Eltern nicht geläufig. So kann insbesondere im Hinblick auf die Schulwegsicherung eine durch die Eltern falsch vermittelte Sicherheit an Zebrastreifen erst zu einer gefährlichen Situation führen. Im betreffenden Runderlass zur Schul- und Spielwegsicherung im Land Sachsen-Anhalt (MBl. LSA 10/1997 vom 18. März 1997) wird ein Zebrastreifen nicht empfohlen ("3.2 Fuß-gängerüberwege (...) Da Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren oft nicht über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit dem Straßenverkehr verfügen und schlecht in der Lage sind, sich mit der Fahrzeugführerin oder dem Fahrzeugführer zu verständigen, sind für sie Fußgängerüberwege zur Sicherung des Schul- und Spielweges im allgemeinen nicht zu empfehlen; geeignet sind sie allenfalls nur dann, wenn die Kinder dort in Begleitung oder in Gruppen die Straße überqueren oder der Fußgängerüberweg durch Schülerlotsen gesichert wird.“;). In Magdeburg wird dieser Auffassung gefolgt und mit den eingesetzten Verkehrshelfern stehen im kritischen morgendlichen Zeitraum sichere Alternativen zur Verfügung.

Die Eintragung zur Auflösung der Parkraum GmbH Magdeburg (PGM) erfolgte in 02/2012 auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses. Beendigung der Liquidation der PGM erfolgte in 02/2014, seither gibt es keinen politischen Auftrag zur Schaffung und Betreibung öffentlicher Park-decks/Parkhäuser in der LH MD mehr.

 

ÖPNV

1. Seit Jahren bringen Bewohner*innen und die GWA die Forderung vor, eine ÖPNV-Verbindung zwischen dem Neustädter Platz und dem Heideweg zu realisieren. Dabei kamen unterschiedlichste Ideen zur Sprache. Ob Rufbus, Kleinbus oder ganze Linienführungen unter Einbezug, bspw. des Pfahlberges, wurden vorgeschlagen.

2. Mit der Schließung des Aldi-Marktes und dem Wegzug der anderen ansässigen Gewerbe wurde der Bedarf notwendiger. Mittlerweile befinden sich in dem Bereich nicht nur 720 Wohneinheiten (Plattenbau Steingewände/S.-Allende-Straße) und das Altenpflegeheim Heideweg. Mit dem Neu-bau des Wohnparks in der S.-Allende-Straße und der Sanierung des ehemaligen Pflegeheims zum seniorengerechten Wohnen stieg die Anzahl der überwiegend älteren Menschen noch einmal rapide an.

3. Beim Blick auf den Netzplan der MVB ist festzustellen, dass im Süden Magdeburgs eine hohe Dichte an Busverbindungen (Braunlager Straße 6 Linien) ganze Gebiete von Diesdorf, Stadtfeld, Sudenburg, Lemsdorf, Ottersleben bis hin nach Salbke verbindet.

4. Die Bewohner*innen möchten die Oberbürgermeisterin auffordern, eine „ernsthafte“ Auseinandersetzung für eine ÖPNV-Lösung, unter Einbeziehung der Akteure im Stadtteil (GWA, STM) zu veranlassen.

5. In diesem Zusammenhang fordern die Akteure der GWA eine erneute Auseinandersetzung mit dem Umstand, dass die S.-Allende-Straße im östlichen Bereich die einzige Zufahrt darstellt. Mit der Schließung der Straße am Vogelgesang gibt es im Havariefall keine Optionen für diesen Bereich. Auch hier gab es Initiativen der GWA. Auch hier ist die GWA interessiert, bei der Lösungs-findung mitzuwirken.

Anm. d. Verw.:

Zu dieser Thematik war in letzter Zeit eine Anfrage zu verzeichnen, die im Dezember 2023 be-antwortet wurde. Von den o. g. Standorten im Bereich Heideweg / Salvador-Allende-Straße aus sind bis zur Straßenbahnhaltestelle Neustädter Platz längere Zugangswege zurückzulegen (Luftlinienentfernungen von 750 bis 950 m statt 600 m wie im Nahverkehrsplan als maximale Entfernung empfohlen). Nach Ortseinsicht durch die MVB wurde eingeschätzt, dass eine Befahrung mit Linienbussen wegen der z. T. geringen Breite des Straßenraums auszuschließen ist. Sonst müssten zuvor erhebliche Investitionen in den Straßenumbau getätigt und der ruhende Verkehr eingeschränkt werden, was angesichts des hohen Parkdrucks nicht durchsetzbar erscheint. Eine Er-schließung mit Minibussen der MVB ist nicht möglich, weil dafür aktuell nicht genügend Fahrzeuge zur Verfügung stehen. MVB und Verwaltung prüfen Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation. Denkbar wäre der Einsatz eines Anruf-Linien-Taxi-Verkehrs Pfahlberg – Eichenweiler (täglich alle 60 min im Zeitraum 5 – 23 Uhr) gemäß dem im Nahverkehrsplan hierzu enthaltenen Prüfauftrag. Dafür würden zusätzliche Finanzmittel benötigt, die - wie für Verbesserungen der ÖPNV-Erschließungen in anderen Stadtgebieten auch - aktuell nicht zur Verfügung stehen. Nach Angaben der MVB wäre für den Betrieb eines Anruf-Linien-Taxi-Verkehrs Pfahlberg – Eichenweiler mit einer Erhöhung des Deckungsfehlbetrages um rund 347T€ / Jahr zu rechnen. Angesichts der Rahmenbedingungen sind kurzfristige Lösungen nicht realisierbar.

Die Verkehrsplanung hatte zur Thematik bereits in 2019 eine Info I0121/19 und S0481/19 erstellt. Es ging da bereits um die Prüfung der Möglichkeiten einer weiteren Zufahrt zum Wohngebiet Neustädter See / „Salvador-Allende-Straße" mit dem Tenor: Im Falle einer Havarie ist es möglich, den Poller an der Einmündung Griesemann-Privatweg / Am Schöppensteg zu ziehen, um auf diesem Wege die Zufahrt für Rettungskräfte zu ermöglichen. Insofern besteht hier kein unmittel-barer Handlungsbedarf. Gleichwohl wurden 4 unterschiedliche Varianten für eine zweite Zufahrt geprüft. Fazit 2019: Jede der untersuchten Varianten ist mit erheblichen Nachteilen oder Ein-schränkungen für Menschen und weitere Schutzgüter verbunden. Insofern fällt das Prüfergebnis negativ aus.

 

Nordverbinder

Zur Planung eines Nordverbinders für das Gewerbegebiet in Rothensee stellen sich den Bewohner*innen viele Fragen.

• Ein möglicher Straßenverlauf am Koppelanger und die dadurch entstehenden Auswirkungen durch einen permanenten LKW-Verkehr?

• Die Auswirkungen auf die Kleingartensparten?

• Die generelle Sinnhaftigkeit durch die unmittelbare Nähe der Autobahn? Einen Verbinder, nur falls auf der Autobahn einmal Stau oder Baustellen sind, dürfte als Argument nicht ausreichen.

• Falls der Koppelanger als Trasse angedacht ist, ist kein direkter Anschluss an den Magdeburger Ring gegeben, sondern an die Barleber Straße/Barleber Chaussee. Welche Auswirkungen brächten der Verkehr dann für den Stadtteil mit sich? Bsp. Bei Staus auf dem Ring, wird die Barleber Straße schon heute von Fahrzeugen geflutet.

• Einerseits befindet sich der Neustädter See mit dem Rundweg ein Naherholungsgebiet an dem Areal, andererseits mit dem Neustädter See II, dem Barleber Ziegeleiteich und den Barro-Seen naturbelassene Bereiche, die nur durch einige Kleingärten gekennzeichnet sind. Welcher ökologische Nutzen ergibt sich durch noch mehr Verkehr?

• Wird das Gewerbegebiet Rothensee durch Anbindung von Verlademöglichkeiten an die Schiene bedacht? Oder zählt in Magdeburg auch zukünftig nur, wichtig ist, was vier Räder und einen Motor hat?

Anm. d. Verw.:

östlicher Bereich

Der Bau der Verlängerung der Burger Straße bis zum Anschluss Oebisfelder Brücke, als östlicher Teil des Nordverbinders, wurde mit Beschluss-Nr. 5997-076(VII)23 zur Drucksache DS0347/23 in der Stadtratssitzung am 07.12.2023 beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der Vorplanung für den östlichen Teil des Nordverbinders beauftragt. Die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9) sollen in 2024/25 EU-weit ausgeschrieben werden.

westlicher Bereich

Diese o.g. Fragestellungen der GWA und auch viele weitere Fragen zur Thematik können derzeit nicht beantwortet werden.

Aufgrund dessen soll eine Machbarkeitsstudie zum westlichen Abschnitt des Nordverbinders zwischen vorhandenem Anschlusspunkt Oebisfelder Brücke bis Magdeburger Ring erstellt werden. Diese Studie soll u.a. die Notwendigkeit und Umsetzbarkeit des Nordverbinders klären und ggf. bestätigen sowie die Anbindepunkte konkretisieren, bevor eine konkrete Ausschreibung für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen vorgenommen wird. Für den westlichen Bereich ergibt sich der Bedarf einer verkehrlichen Betrachtung der nördlichen Stadtteile Magdeburgs wie Neustädter See, Rothensee und Gewerbegebiet Nord, um den optimalen Bedarf für eine Ost-West-Verbindung zwischen den Hauptverkehrsstraßen August-Bebel-Damm sowie dem Magdeburger Ring / Bundesstraße B189 zu erzielen.

Hierzu ist gegenwärtig eine Drucksache in Erarbeitung. Erst nach Bereitstellung der finanziellen Mittel wird diese Machbarkeitsstudie dann beauftragt werden.

 

Neustädter See

1. Welche Konzepte liegen vor, eine dauerhafte Verbesserung der Wasserqualität zu erreichen?

2. Welche Maßnahmen sind dabei angedacht, diesen Standard dann auch zu erhalten?

3. Welche Auswirkungen bzw. Auflagen sind dabei für den entstehenden Wohnwagen-Park abzusehen bzw. festgelegt?

4. Welche Maßnahmen hat die LHS ins Auge gefasst, die Attraktivität des Strandbades zu verbessern?

a) Bootsverleih wieder aktivieren

b) Parkmöglichkeiten am Kinderstrand, besser noch eine Anbindung des Kinderbereiches und des FKK-Strandes an den ÖPNV (Hier lagen Vorschläge der GWA im Zusammenhang mit der Trasse in den Kannenstieg und dem Wegfall der Linie 69 vor)

c) Barrierefreiheit am neuen Steg schaffen (wurde beim Neubau nicht bedacht)

d) Öffentliche Toiletten am Rundweg bzw. am Leuchtturmspielplatz

e) Hierbei werden saisonale Lösungen wie das Konzept „Nette Toilette“ zur Sprache gebracht. Bei Cable Island und den einzelnen Toiletten in den Strandbad Bereichen (FKK, Kinderstrand) wäre es denkbar.

Anm. d. Verw.:

Die Stadt Magdeburg hat zusammen mit verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen sowie Einrichtungen für Gewässer-Ökologie im Jahr 2023 ein engmaschiges Monitoring durchgeführt sowie abgestimmte Maßnahmen zur Eintrags- und Ursachenforschung sowie Verbesserung der Wasserqualität durchgeführt. Für ein abschließendes Ergebnis müssen noch weitere Prüfungen durchgeführt und in die abschließende Analyse mit einbezogen werden, um folglich eine langfris-tige Verbesserung der Wasserqualität zu gewährleisten. Folgend den Untersuchungsergebnissen werden dauerhafte Maßnahmen/Konzepte dann entsprechend vorgestellt und geplant. Aktuell wird das Monitoring der Wasserqualität weiter fortgesetzt und auch während der Badesaison wer-den, gemäß der EU-Badewasserverordnung, auch regelmäßige Wasserproben durch das Gesundheitsamt vorgenommen und biologisch untersucht, um mögliche Veränderungen der Was-serqualität sofort feststellen zu können.

Da der geplante Wohnwagen-Park keinen direkten Einfluss auf die Wasserqualität des Sees hat, sind diesbezüglich keine Auflagen oder Verpflichtungen aufgesetzt. Grundsätzlich zeigt sich der Betreiber des Cable-Island / Wohnwagen-Park sehr bemüht und bringt sich auch gezielt bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität (z.B. Mähboot mit integrierter Auffangvorrichtung für die Biomasse) aktiv ein.

Baurechtliche Auflagen oder ähnliches sind dem FB40 zum Wohnwagen-Park nicht bekannt.

a) Einen Bootsverleih betrieben durch die Landeshauptstadt ist nicht geplant. Die Verwaltung wird den Wunsch für weitere Planungen und ein mögliches privates Angebot mit aufnehmen.

b) Wird nachgeliefert. Zum aktuellen Zeitpunkt lag noch keine Rückmeldung vor.

c) Im Zuge der Sanierung ließ die Hangsituation vom Rundweg aus, den barrierefreien Zugang zum Steg leider nicht zu. Da vor Ort im Bestand saniert werden musste, wurde der Aussichtssteg an die vorhandene Treppe angebunden.

d) Die Verwaltung hat aktuell wieder die Einführung der „Netten Toilette“ geprüft. Hintergrund ist ein öffentlicher Antrag der FDP/ Tierschutzpartei A0281/23. In unserer Stellungnahme S0059/24 haben wir dargelegt, dass sich die Kampagne bisher in der Praxis aufgrund von geringem Interesse nicht durchgesetzt hat. Für eine Einzelanbieterin sind Kosten und Nutzen der Einführung einer stadtweiten Kampagne „Nette Toilette“ zu gering.

Im Zuge eines Pilotprojektes, wurde mit einem Gaststättenbetrieb am Pechauer Platz (Nähe Spielplatz) eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.

Die Landeshauptstadt erstattet der Betreiberin die durch den zusätzlichen Aufwand entstehenden Kosten monatlich pauschal saisonbedingt eine Aufwandsentschädigung. Es wäre zu prüfen, ob das Modell der netten Toilette sich auch im Bereich des Rundweges umsetzen lässt.

e) Siehe d)

 

Gastronomie und Gewerbe

1. Welche Anstrengungen unternimmt die LHS, das Areal des Seeblicks weiterhin als Gewerbe, sprich Gastronomieareal auszuweisen? Auch wenn es privat ist, welche Handlungsspielräume hat die LHS dort und anderswo Spekulationsgeschäften entgegenzuwirken?

2. Welche Maßnahmen könnte die LHS unternehmen, die Zoo-Gaststätte teilweise dem Wohngebiet zugänglich zu machen, ohne den Zooeintritt zahlen zu müssen oder über die Zoowelle kommen zu müssen? Als Erinnerung fügen die Bewohner*innen an, dass diese Variante vor dem Bau der Zoogaststätte einmal als eine Bedingung verankert wurde.

3. Um beim Zoo zu bleiben, welche Anstrengungen werden von der Oberbürgermeisterin unternommen, einen Zugang zum Zoo in Richtung des Wohngebietes zu gewährleisten. Es gab durch einen Stadtratsbeschluss eine Wiederöffnung des Osteinganges. Dieser schloss nach ca. anderthalb Jahren wieder sang- und klanglos. Die Begründung war die minimale Auslastung. Der Zoo hat in diesem Zusammenhang aber verschwiegen, dass der Osteingang in keinster Weise als Eingang kommuniziert wurde. Weder in Ausschilderungen, noch auf ihrer Webseite oder auf ihren Flyern. In Zusammenhang mit der Aquarium-Idee wurden vom Zoo erneut Versprechungen gemacht, die mit einem Nordeingang in Zusammenhang standen. Glücklicherweise sind diese Fantasien „Aquarium“ keine Realität geworden. Aber kann die Oberbürgermeisterin nachvollziehen, dass die Be-wohner*innen dem Zoo kein Vertrauen mehr entgegenbringt?

4. Wie zufrieden stellt die Oberbürgermeisterin der Umgang mit dem Imbiss von Herrn Cerci? Fünf Standorte wurden als Alternativen ins Auge gefasst. Drei wurden als nicht umsetzbar kommuniziert, ohne zu beschreiben, warum. Zwei weitere Standorte wurden mit Kosten untersetzt, die für den Betreiber unrealistisch sind.

5. Wäre es nicht generell an der Zeit, Konzepte für Gewerbe, Handel und Gastronomie in der LHS zu erstellen? Sollte nicht die Wirtschaftsförderung und die LHS insgesamt ein Anliegen verspü-ren, nicht nur innenstädtische Gewerbe (IG Innenstadt) zu fördern? Welche Maßnahmen erwägt die LHS auch in Stadtteilen außerhalb des Stadtkerns, vielfältige Gewerbe anzusiedeln bzw. eine Mischung unterschiedlicher Bedarfe zu erreichen?

6. Ist es nicht ratsam und notwendig, das Prinzip der Spätshops einzuschränken? Echte Gastronomie würde gestärkt, Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum würde zumindest eingeschränkt, es gibt in Deutschland Städte, in denen das Prinzip Spätshop ein Fremdwort ist.

Anm. der Verw.:

Das Grundstück des ehemaligen Seeblicks befindet sich im Geltungsbereich des einfachen rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 122-2 „Südseite Neustädter See", 1. Änderung im Teil-bereich. Das Grundstück ist dort hinsichtlich der Art der Nutzung festgesetzt als Allgemeines Wohngebiet. Gemäß der im B-Plan getroffenen Festsetzung sind neben dem Wohnen die der Versorgung dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschafen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. allgemein zulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes.

Auf der Grundlage des gültigen B-Planes obliegt es dem Grundstücksbesitzer, im Rahmen dieser Zulässigkeiten eine neue Nutzung und Bebauung des Grundstücks zu planen und vorzunehmen.

Eine ausschließlich gastronomische Zulässigkeit auf dem betreffenden Grundstück würde eine Änderung des Bebauungsplanes erfordern. Bebauungspläne dürfen jedoch nur geändert werden aufgrund eines städtebaulichen Erfordernisses. Eine städtebauliche Begründung dafür, dass auf dem betreffenden Grundstück nur gastronomische Nutzungen zulässig sein sollen, ist jedoch nicht aus dem Umfeld abzuleiten. Insofern kann aus Sicht der Bauleitplanung keine Steuerung der ausschließlichen Zulässigkeit gastronomischer Nutzungen vorgenommen werden.

Der Zoo-Gastronomiepartner Marché Mövenpick Deutschland ist vertraglich ausschließlich für die gastronomische Versorgung der Zoogäste gebunden, sei es in Verbindung mit einem Zoobesuch, einer Zooführung, weiteren Zooangeboten (wie Kindergeburtstag, Tierpflege live u.a.) oder Veranstaltungen. Bei gebuchten Sonderveranstaltungen - die nach der Schließzeit des Zoos von dem Marché-Team kulinarisch betreut werden – erfolgt der kontrollierte Zugang über die ehemalige Ostkasse. Zu den Sonderveranstaltungen zählen auch Geburtstagsfeiern, Jubiläen, Hochzeiten, Weihnachtsfeiern und vieles mehr, die selbstverständlich sehr gern von den Anwohnern genutzt werden können – auch für kleinere Privat- Feiern (ab 30 Personen). In jedem Fall ist der Zoo-Zutritt kostenpflichtig. Nach der Zooschließung gilt der jeweils gültige Abendtarif (hier: ab 16:00 Uhr, 8,00 Euro pro Besucher ab dem 13. Lebensjahr). Alle Veranstaltungen, die auf dem Zoogelände stattfinden – auch bei Marché gebuchte Events – sind Zooveranstaltungen, die den 4 Kernaufgaben des Zoos: Artenschutz, Bildung, Forschung und Erholung entsprechen. Überwiegend werden sie flankiert von Zooführungen. Ein täglicher Wohngebiets-Gaststättenbetrieb auf dem Zoogelände ist grundsätzlich ausgeschlossen.

In den Jahren 2010 und 2016/2017 fanden zeitlich begrenzte Öffnungen der ehemaligen Nord- und Ostkasse mit Erfassung von PLZ statt. Die Öffnungen wurden von den Medien begleitet und auch angekündigt. Im Zeitraum vom 5. August 2016 bis zum 31.10.2017 (14 Monate) nutzten nur 12 % (38.060 Gäste) die ehemalige Ostkasse zum Zutritt, davon nur 4.207 Besucher aus dem PLZ-Gebiet 39126 (Magdeburg Nord) – quasi nur 11 Prozent kamen aus MD-Nord. Die ehemalige Ostkasse wurde aber von 19 % Magdeburger genutzt, die nicht aus MD-Nord stammten und vermutlich durch Nutzung der Ortskenntnis bei Anreise mit PKW den kostenpflichtigen Zoo-Besucherparkplatz vermieden. Im Zeitraum 2016/2017 betrugen die Personalkosten für die Ost-kasse rd. 63.130 Euro. Mit erheblichen Kostensteigerungen allein beim Personalaufwand, aber auch bei weiteren Unterhaltsleistungen ist ein zusätzlicher Kassenstandort unwirtschaftlich. Im Zeitraum 2016/2017 musste der Zoo entgangene Umsatzerlöse im Zooladen in Höhe von netto 34.000,- Euro verbuchen sowie Mindereinnahmen durch Nichtnutzung des kostenpflichtigen Besucherparkplatzes (netto rd. 11.500,- Euro). Im Jahre 2024 wären hier weit höhere Mindereinnah-men zu erwarten, die den Haushalt der Gesellschaft zusätzlich belasten würden und nicht tragbar sind. Zoogäste, die den ÖPNV nutzen oder mit dem PKW kommen, haben bis zur Zookasse einen Spaziergang zurückgelegt. Auch wenn die ausgebauten Fahrradwege oder ein Fußweg durch das alte Rhododendrontal eine etwas längere Wegstrecke für andere Gäste bedeuten, so heißen doch die Erdmännchen alle Gäste gleichermaßen in ihrem Zoo willkommen und wecken die Lust, mehr Tierwelt zu entdecken in der 20 Hektar großen Parklandschaft des Zoo Magdeburg.

Herr Cigci war Untermieter auf einer Fläche, die für den Ausbau einer Schule benötigt wird. In der veröffentlichen Diskussion ist die Fragestellung, dass Herr Cigci wegen der besseren Unterbringung und Versorgung der Schüler gehen muss, nie ausreichend gewürdigt worden. Viele Hundert Male werden jeden Tag Mietverträge gekündigt, Herr Cigci schaffte es mit seinem Fall mehrere Male in die Lokalpresse und auf die Tagesordnung diverser Institutionen. Wirklich erstaunlich, dass die positive Botschaft "wir schaffen Raum und Lernmöglichkeit für unsere jungen Menschen" im Vergleich dazu deutlich weniger veröffentlichtes Interesse erbrachte.

Durch das Dezernat III angefragte private Grundstückseigentümer haben hinsichtlich der "Zur-Verfügungstellung" einer Fläche für den Imbiss dankend abgelegt. Aus dem Fonds der GWA hätte auch ein entsprechender Unterstützungsbeitrag ergänzend geleistet werden können, wenn denn der Erhalt tatsächlich für den Stadtteil eine herausragende Rolle gespielt hätte.

Die Stadtverwaltung unterstützt nicht allein die Innenstadt. Der Stadtrat hat das Magdeburger Märktekonzept beschlossen. Die darin ausgewiesenen Stadtteilzentren in Sudenburg, Neustadt und Stadtfeld haben ein eigenes Quartiersmanagement, das auch mit Budget ausgestattet ist, um die Stadtteilzentren attraktiv zu gestalten (Eigentlich ein Thema/Antwort des Amt 61). Das Dezernat Wirtschaft unterstützt zusätzlich diese ausgewiesenen Zentren mit einem Budget von jeweils 5.000 €, um Aktionen zur Stärkung der Wirtschaft in den Zentren zu ermöglichen. In Zeiten knapper Kassen muss die Stadtverwaltung Prioritäten setzen und kann daher nur die großen Geschäftsstraßen mit erheblichem Unternehmensbesatz unterstützen.

FB 32 sind keine Probleme mit Spätshops bekannt. Der Fragesteller möchte bitte die Großstädte konkret benennen, bei denen keine Spätshops existieren. Nur dann ist ein Erfahrungsaustausch möglich. Eine Einschränkung der Öffnungszeiten o.ä. kann nur der Landesgesetzgeber durch Änderungen des Ladenöffnungszeitengesetzes, Gaststättengesetzes oder Sperrzeit GAVO be-wirken. Die LH MD hat diesbezüglich bereits seit 2018 entsprechende Änderungsvorschläge der Landesverwaltung und -politik unterbereitet, welche jedoch konsequent abgelehnt wurden.

 

IGS Regine Hildebrandt

1. Inwieweit sind die Pläne der Schulgeländeerweiterung bzw. des neuen Anbaus zur Erhöhung der Kapazitäten fortgeschritten?

2. Die Gestaltung eines Schulgeländes ist richtigerweise den Bereichen Bildung und Schulverwaltung zugeordnet. Schulen befinden sich aber nicht im luftleeren Raum, sondern wirken sich auf den jeweiligen Stadtteil aus. Wie werden Hinweise und Ideen für diesen Standort aus der GWA einbezogen?

3. Welche Maßnahmen oder ggf. Konsequenzen werden gezogen, der Schulleitung Mittel und Möglichkeiten zu geben, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen? Kann es im Interesse der Schüler*innen sein, dass Hinweise aus der GWA, aus Gesprächen mit dem Ordnungsamt und der Polizei konsequent in die Leere gehen?

4. Das Verhalten von Schüler*innen der IGS in den Pausenzeiten in angrenzenden Bereichen der Schule ist für die Bewohner*innen nicht hinnehmbar. Diese Zustände werden aber in erster Linie nicht nur den Schüler*innen zugesprochen, sondern in erster Linie der Schulleitung. In den Augen der Bewohner*innen fällt keinem eine andere Schule in Magdeburg ein, die auch nur annähernd die Aufsichtspflicht so vernachlässigt oder keinerlei Interesse zeigt, dies ändern zu wollen.

5. In der GWA wurde mehrfach gefordert, das Schulgelände mit einem weiteren Zaun in Richtung des Stadtteiltreffs zu versehen. Hierbei stand immer im Vordergrund, der Schule eine bessere Möglichkeit zur Einhaltung der Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Mittlerweile wurden die Zäune an der IGS erhöht, aber der weiterhin offene Zugang zum Oase-Gelände lässt eine Kontrolle des Verlassens des Geländes durch Schüler*innen an den eigentlichen Zugängen zur Schule völlig verpuffen.

6. Wann unternimmt der Bereich Schule und Sport endlich Anstrengungen, der IGS die Aufsichtspflicht zu ermöglichen und finanziert und baut diesen Zaun? Es wäre nur ein Anfang, den Zuständen in dieser Thematik zu begegnen.

Anm. d. Verw.:

Sobald die Räumung der Fläche erfolgt ist, wird die Umzäunung des Grundstücks beauftragt und die Zuführung zum Schulhof der IGS „R. Hildebrandt“ in die Wege geleitet. In Bezug auf den Anbau wird mit der Vorstellung der möglichen Varianten für den Anbau im 2./3. Quartal 2024 gerechnet.

Die Hinweise und Ideen können gern an den FB Schule und Sport gerichtet werden. Im Zuge möglicher Umsetzungen werden diese, analog der Hinweise, Ideen und Wünsche der Schülerschaft, Schulleitung etc. geprüft.

Zuständig für die Koordinierung und Übertragung der Aufsichtspflicht ist die Schulleitung. Sollten hier besondere Bedarfe bestehen, welche die Ausstattung betreffen, kann sich die Schulleitung jederzeit an den Schulträger wenden.

Die Organisation dieser Aufgabe stellt eine Herausforderung dar und kann nicht pauschalisiert werden. So ist im Fall der Schüler und Schülerinnen immer zu betrachten, ob die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände eventuell sogar verlassen dürfen (Alter), der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler eventuell schon beendet ist oder ein „Schulweg“ (z.B. zukünftig auch zum Sportunterricht zur im Bau befindlichen TuS-Halle) stattfindet. Hier sollten Hinweise direkt an die Schulleitung bzw. den Dienstvorgesetzen der Schulleitung erfolgen. Schülerinnen und Schüler haben, auch während der Pausenzeiten das Schulgelände nicht zu verlassen, da die Aufsichtspflicht nicht gewährleistet werden kann.

Die Erhöhung des Zaunes wurde allein zum Zweck der Verminderung des auf dem Schulhof wiederholt stattfindenden Vandalismus veranlasst. Grund waren mehrfache und über Jahre hinweg massive Verunreinigungen mit Graffitis an den Schulobjekten sowie insbesondere die Zerstörung von Fenstern und Anbauten an den Schulobjekten. Nach Erhöhung der Zäune ist dieser Vandalismus sehr stark zurück gegangen. Die Oase könne ihr Grundstück einzäunen, da die Schüler den Schulweg an der Oase queren um zum Schulgebäude/ Sporthalle etc. zu gelangen, ist eine weitere Einzäunung der Schule nicht vorgesehen.

 

Umfeldgestaltung seitens LHS im öffentlichen Raum

Zur Verdeutlichung der anschließenden Fragen zwei Beispiele im Vorlauf.

In der Zusammenarbeit zwischen SPA und Stadtteilmanagement wurde der Bördebogen als Maßnahme der Gehwegsanierung in die Fördermittelplanung aufgenommen. Auf Hinweis des STM, dass im Bördebogen alle Hauseingänge neugestaltet wurden, durchweg ebenerdige Aufzüge eingebaut, die Müllstandplätze fertig gestellt sind und die Eingangsbereiche neu gepflastert wurden, wurde der Bördebogen in die Maßnahmeliste aufgenommen. Der Hintergrund war, im Bördebogen sind seitens der Vermieter alle Maßnahmen umgesetzt und abgeschlossen, so dass es sinnhaft erscheint, diesen Bereich „rund“ zu machen für die folgenden Jahre. Ein positives Beispiel.

In der Spielplatzkonzeption 2020-2025 wurden Spielplatz-Neubauten beschlossen. Dabei wurde ein neuer Spielplatz für den Bereich Barleber Straße/Lumumbastraße festgehalten. Bis zum heutigen Tag gibt es keine Informationen, Planungen oder ähnliches. Im Kannenstieg beispielweise wurde die Thematik seitens des Stadtgartenbetriebes mit der Begründung, keine Flächen zu haben, regelrecht abgebügelt. In der GWA, mit Stadträten und Mitarbeitern im SPA wurde der geplante Spielplatz in der Lumumbastraße angesprochen. Leider ergebnislos, da auch festgestellt werden musste, dass teilweise keine Informationen vorliegen oder vorlagen.

1. Wie kann die Oberbürgermeisterin eine bessere Kommunikation in den verschiedenen Bereichen der Verwaltung/Eigenbetriebe untereinander gewährleisten?

2. Welche Informationen kann die Oberbürgermeisterin zum Spielplatz-Neubau in dem Bereich Lumumbastraße/Barleber Straße geben? Ist ihr bekannt, dass es Vorschläge aus dem Stadtteil (GWA/STM) gibt?

3. Welche Gedankenspiel bzw. Planungen gibt es seitens der LHS in Zusammenhang mit der Neubebauung im Quartier Schrotebogen/Brunnenhof für die öffentlichen Flächen, auch in Zusammenarbeit mit der WOBAU und MWG?

4. Welche Informationen können zum Stand der geplanten Maßnahmen: Sanierung Bolzplatz A.-Schweitzer-Straße, Sanierung öffentliche Toilette am Neustädter Platz, Aufforstung der Wendeschleife an der Endstelle Barleber Straße gegeben werden?

5. Wie weit ist das Bänke-Konzept fortgeschritten? Welche Maßnahmen sind in der Planung? Wann ist mit dem Beginn der Umsetzung zu rechnen? Hier sei das Papierkorb-Konzept als positiv ge-nannt, wo die Umsetzung im Stadtteil sehr gut funktioniert hat. Ist dies vom Bänke-Konzept auch zu erwarten?

6. Welche Möglichkeiten, auch durch eventuelle Auflagen, können Eigentümern seitens der LHS unterbreitet werden. Beispiele sind hier in erster Linie das Hochhaus in der Ziolkowskistraße, aber auch das Mehrzweckgebäude an der Zentrumsachse (Fassade, Pflege des anliegenden Bereiches in eigener Verantwortung) oder auch die angrenzende Mauer zum Phoenix-Haus, wo scheinbar niemand eine Verantwortlichkeit sieht.

Anm. d. Verw.:

öffentlicher Spielplatz Bereich Lumumbastraße

Im Ergebnis der Spielplatzflächenkonzeption 2021-2026 der Landeshauptstadt Magdeburg wurde der Bedarf einer öffentlichen Spiel- und Freizeitfläche im Quartier 082 Barleber Straße/Lumumbastraße aufgrund der hohen Kinderzahlen festgestellt. Daher wurde in die Prioritätenliste (Anlage 5) der Spielplatzflächenkonzeption unter Punkt 1.30 zunächst die Suche nach einer geeig-neten Fläche für den Bau eines Spielplatzes festgelegt.

Mit der Überarbeitung der Spielplatzflächenkonzeption 2026-2030 erfolgt fortführend die Aufnahme eines konkreten Standortes innerhalb des Quartiers in die Prioritätenliste der Spielplatz-flächenkonzeption, um die Finanzierung des Spielplatzbaus zu sichern. Die Umsetzung der Bau-maßnahme kann dann, nach Sicherung der Finanzierung, erfolgen.

Die Stadtverwaltung steht in Verbindung mit der Wobau und der MWG und bringt sich aktiv in die Überlegungen ein, die am Ende in einen Bebauungsplan münden werden, der vom Stadtrat zu beschließen ist. Der zeitliche Horizont lässt sich momentan nicht abschätzen. Die konjunkturellen Rahmenbedingungen sind derzeit schwierig.

Bolzplatz Dr.-Grosz-Straße

Für die Sanierung des Bolzplatzes Dr.-Grosz-Straße (SF02) wurde ein Fördermittelantrag gestellt, der bisher nicht bewilligt wurde. Eine Sanierung kann erst nach Sicherung der Finanzier g erfolgen.

Die untere Bauaufsichtsbehörde kann nur tätig werden, wenn uns Erkenntnisse dafür vorliegen, dass von dem Gebäude Gefahren ausgehen. Akute Gefahrensituationen sind mir nicht bekannt. Wir werden wieder eine Inaugenscheinnahme vornehmen.

Zu dieser Thematik sieht die GWA auch die Nutzbarkeit öffentlicher Bereiche.

• Wie können öffentliche Räume erlebbarer gemacht werden?

• Auf dem Platz der Begegnung wurde letztmalig während Corona ein Stadtteilfest organisiert und durchgeführt. Dies war nur umsetzbar durch die Unterstützung der MWG mit einer Bereitstellung zur Stromversorgung im begrenzten Ausmaß. Plätze dieser Art sollten so ausgestattet werden, dass sie erlebbar werden. 2020 wurden Gespräche mit der SWM geführt und festgestellt, dass das Unternehmen dort nichts zur Stromversorgung geplant hatte. Die Begründung war damals, die Kosten im Gegensatz zu dem Nutzen. Der Platz wurde kaum oder nie angefragt. Der Grund der Nichtnutzung seitens des Stadtteils war, eine Nutzung ist ohne Voraussetzungen wie Strom auch kaum oder nicht möglich.

• Genehmigungen für nicht kommerzielle Veranstaltungen im öffentlichen Raum werden nicht in Frage gestellt. Der Bürgerverein Nord veranstaltet im Rahmen des Gemeinwesens unter anderem den Lauf am Neustädter See und den Lampionumzug. Auch das erwähnte Stadtteilfest 2020 wurde durch den Verein organisiert. Ist es für die Oberbürgermeisterin denkbar, dass gemeinwesenorientierte, nicht kommerzielle Veranstaltungen, wie genannt, zwar genehmigungspflichtig bleiben, aber von Nutzungsgebühren befreit bleiben?

Die LHS stellt mit dem Initiativfonds Gelder für derartige Veranstaltungen zur Verfügung. Wieviel Sinn macht es, Initiativfondsgelder wieder teilweise für Gebühren an die LHS zu zahlen?

Arbeit der GWA-Gruppen

• Die GWA Neustädter See bewertet die Maßnahme der Ansiedlung der Stabsstelle im Rathaus als positiv. Auch in Bezug auf die zentrale Lage.

• Der angedachte Ansatz, die Arbeit der GWA-Gruppen weiter zu unterstützen und bessere Bedingungen zu schaffen, wird ebenfalls positiv bewertet. In der GWA Neustädter See wird Wert auf eine sachliche, zielorientierte Debatte gelegt. Die Zusammenarbeit mit dem Stadtteilmanagement versetzt die GWA in die Lage, Sachlagen, Probleme und Bedarfe einfacher und konkreter zu behandeln, als vielleicht in Stadtteilen ohne ein STM.

• In der Debatte zu Stadträten als Sprecher der GWA positioniert sich die GWA Neustädter See eindeutig: Die Sprecherräte sollten aus der Bewohnerschaft aufgestellt sein und nicht durch Stadträte.

- GWA-Gruppen sollten sich nicht instrumentalisieren lassen, weder durch Politik noch durch die Verwaltung. Im Vordergrund stehen die Anliegen der Bürger*innen und die Entwicklung im Stadtteil.

- Eine Zusammenarbeit mit Stadträten (im Neustädter See gegeben) und der Verwaltung ist auf „Augenhöhe“ gewünscht.

- Die teilweise unsachlichen Argumente in der Stadtratsdebatte einiger Stadträte in Bezug, wie und wo GWA-Gruppen „funktionieren“, lehnt die GWA Neustädter See ab, weist diese Aussagen entschieden zurück und empfindet diese als respektlos gegenüber den zahlreichen Akteuren.

- Stadträte als Sprecher der GWA können nach Ansicht der GWA Neustädter See leicht zu Interessenkonflikten führen, die dem jeweiligen Stadtteil insgesamt zum Nachteil gereichen könnten.

- Um die Funktion eines Sprechers für die GWA attraktiver zu machen, sollte über eine Aufwandsentschädigung (im Gegensatz zur derzeitigen Möglichkeit) nachzudenken. Die Sprecher der GWA Neustädter See (und im Kannenstieg) übernehmen mehr als nur die Aufgabe Sitzungen vorzubereiten bzw. zu leiten. Sie sind darüber hinaus in viele Aktionen, Projekte oder Ver-anstaltungen eingebunden.

Anm. d. Verw.:

Auf Grund eines Stadtratsantrages wird derzeit die Fachförderrichtlinie zum Initiativfond und in diesem Rahmen auch die Arbeitsweisen der Arbeitsgruppen überdacht. Konkrete Änderungen sollen in einer neuen Förderrichtlinie und ggf. einem noch zu erarbeitenden „Regelwerk“ münden. Rückmeldungen der Arbeitsgruppen werden selbstverständlich in die Überlegungen mit einbezogen.

 

Neubau KITA Schlupfwinkel

• Neben Informationen zum Konzept des Neubaus der KITA Schlupfwinkel möchte die GWA Neustädter See generell erfragen, welches Kita-Sanierungskonzept die LHS verfolgt. Der zwischenzeitliche Umzug der Schlupfwinkel-Kita in die Georg-Singer-Straße wirft hierbei einige Fragen auf.

- Warum zieht die Kita von einem teilweise einsturzgefährdeten Objekt in ein ebenfalls sanierungsbedürftiges Objekt?

- Warum wurde das Objekt in der Helene-Weigel-Straße nach einigen Fällen als Ersatzquartier in den Leerstandzeiten nicht saniert? Damit hätte einerseits ein ordentliches Ersatzquartier zur Verfügung gestanden, andererseits danach die Bedarfe an Kita-Plätzen gedeckt werden können.

Anm. d. Verw.: Siehe Seite 20

 

Fördermittel zum Abriss von Wohnraum

• Am Neustädter See wurden seit 2008 mehrere Wohnblöcke abgerissen.

- Ziolkowskistraße 9, 2008 (ca. 130 WE)

- Im Brunnenhof 4-7. 2010 (160 WE)

- Schrotebogen 21-22, 2015 (80 WE)

- Am Seeufer 10, 2016 (ca. 130 WE)

- Victor-Jara-Str. 6-10, 2016 (200 WE)

- Schrotebogen 16-20, derzeit (200 WE)

- Alle Abrisse der Wohnblöcke wurden mit Fördermitteln realisiert.

• Die Fläche der Victor-Jara-Straße wird von der MWG neu bebaut. Die Arbeiten haben bereits begonnen.

• Alle Flächen im Schrotebogen, am Seeufer und im Brunnenhof wurden von der WOBAU abgerissen und liegen seither brach.

• Die Frage an die Oberbürgermeisterin richtet sich an die Verfahrensweise beim Abriss von Wohnraum mit Fördermitteln. Welche Haltung vertritt die Oberbürgermeisterin, dass Fördermittel zum Abriss von sozialem Wohnraum ohne jegliche Verpflichtung oder Auflagen vergeben werden? In Zeiten von Wohnraummangel und ständig steigender Mieten kann von einer „Regulierung des Marktes“ nicht mehr die Rede sein. Warum sticht beim Betrachten der Abrisse gerade die Wobau heraus?

Anm. d. Verw.:

Streng genommen handelt es sich bei den abgerissenen Wohnungen um preiswerte Wohnungen, jedoch nicht um sozialen Wohnungsraum mit einer Belegungsbindung. In der Vergangenheit, die durch zahlreiche Leerstände vor allem im Bereich der Plattenbauten gekennzeichnet war, wurden Wohnungen mit Förderung abgerissen oder zurückgebaut, die "nicht mehr gefragt waren" und für die an anderer Stelle noch genügend Ersatzangebote existierten.

Im aktuellen Wohnraumkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg wird als Ziel verfolgt, ein ausreichendes Wohnraumangebot für alle einkommensschwachen Haushalte vorzuhalten. Deswegen soll preiswerter Wohnraum nur noch in besonders begründeten Einzelfällen (z.B. bei extrem ungünstigen Grundrissen und/oder überdurchschnittlich hohen Modernisierungsaufwendungen) rückgebaut/abgerissen werden.

 

Einflussnahme auf WOBAU durch LHS

• Neben der Thematik der Abrisse von Wohnblöcken stellen sich die Bewohner*innen weitere Fragen.

• Statt die Wohneinheiten zu entwickeln, wurde bspw. die Lumumbastraße 12-15 verkauft. Negative Folgen solcher Verkäufe sind in der Neustadt (Umfassungsstraße und angrenzend) ersichtlich. Warum wird sozialer Wohnraum auf diese Art und Weise veräußert und Folgeprobleme in Kauf genommen? Handelt es sich nur um Gewinnmaximierung oder fehlendes Verantwortungsbewusst-sein gegenüber der LHS?

• Welche Planungen verfolgt das Unternehmen mit dem Schrotebogen 5-9? Die Befürchtung eines weiteren Abrisses steht bei den Bewohner*innen im Raum.

• Welche Maßnahmen planen bspw. der Aufsichtsrat bzw. die Geschäftsführung generell für die Mieter*innen? Es ist eine erhebliche Steigerung von Unzufriedenheit der Mieter*innen zu verzeichnen. Ob im STM, in der GWA oder in verschiedenen Gesprächen, die Beschwerden gegenüber dem Vermieter steigen rasant an. Von „Keine Zufriedenheit beim Service und der Bearbei-tung von Problemen“ bis hin zu „Vernachlässigung“ oder „Desinteresse“ reichen die Vorwürfe. Dieser Punkt geht über den Neustädter See hinaus und ist im Kannenstieg ebenfalls zu verzeichnen (bspw. Hans-Grundig-Str. 1-4)

Hierzu wurden Ausführungen in der Einwohnerversammlung gegeben.

 

Themenschwerpunkte

Dezernat für Personal, Bürgerservice und Ordnung Dezernat I

SAB

1. Regelmäßige Abfallsammlung

Hinsichtlich der regelmäßigen Abfallsammlung sind keine außergewöhnlichen Beschwerden von Bürger*innen bekannt.

2. Stadtreinigung

Im Wohngebiet Neustädter See bestehen folgende Schwerpunkte:

- Zunehmende Vermüllungen von Parkplätzen, besonders hierbei Parkplätze in der Albert-Schweitzer-Straße

- Vermüllungen rund um den Neustädter See (FKK-Strand)

- Hausmüllablagerungen neben den Papierkörben am Rundweg Neustädter See

(besonders auf der Seite der Kleingartenanlagen)

- Verunreinigungen an den Brückenrampen über den Magdeburger Ring

Papierkorbkonzept/Papierkorbleerung

Im Wohngebiet befinden sich 92 Papierkörbe, wovon 48 Stück durch den EB SFM und 44 durch den EB SAB bewirtschaftet werden.

Im Zuge des Papierkorbkonzeptes, in Zusammenarbeit mit der GWA, wurden 10 neue Papierkorbstandorte festgelegt die am 18.10.2022 umgesetzt wurden.

Schwerpunkte der Entsorgung von Papierkörben bildet die Nordseite des Neustädter Sees. Hier treten vermehrt Vandalismus Schäden auf, wodurch Papierkörbe mehrfach erneuert werden mussten.

3. Altglasentsorgung

Im Stadtteil Neustädter See befinden sich 20 Altglascontainerstellplätze. Diese werden einmal wöchentlich durch den SAB gereinigt. Besondere Schwerpunkte sind nicht zu verzeichnen.

Im Jahr 2024 gingen beim EB SAB aktuelle Meldungen zu überfüllten Altglascontainern für folgende Standorte ein:

• Salvador-Allende-Straße / Schule

• Heideweg

4. Öffentliche WC-Anlage

Die öffentliche WC-Anlage auf dem Neustädter Platz wird öfters durch Vandalismus und Verunreinigungen beschädigt bzw. verdreckt.

 

Dezernat für Finanzen und Vermögen Dezernat II

SFM

1. Spiel- und Freizeitflächen:

1.1. Bestand Spiel- und Freizeitflächen im Stadtteil Neustädter See

Der EB SFM bewirtschaftet im Stadtteil Neustädter See insgesamt 6 Spiel- und Freizeitflächen mit einer Gesamtfläche von 15.735 m².

Alle Spielplätze sind Bestandteil unseres Sicherheitsmanagements gemäß der Europäischen Norm EN 1176 und werden regelmäßig (wöchentlich) durch Mitarbeiter des Eigenbetriebes auf ihre Verkehrssi-cherheit kontrolliert, gewartet und gesäubert.

Eine Zusammenstellung ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Nr.

Bezeichnung

Fläche [m²]

Letzte Sanierung

Neustädter See

Kinderzahl 1.814

(Stand. 31.12.2022)

SF 02

Dr.-Grosz-Straße (Bolzplatz)

2.000

2003

SF 03

Victor-Jara-Straße (Bolzplatz)

663

2003

SP 002

Neustädter See

5.455

2005

SP 004

Dr.-Grosz-Straße

3.156

2005

SP 005

Victor-Jara-Straße

4.460

2017 (Teilsanierung)

SW 02

Neustädter Platz

1

2004

Probleme hinsichtlich der Einhaltung der Grünanlagensatzung und Stadtordnung (Verschmutzung der Anlagen mit Glasscherben und Unrat, ruhestörender Lärm, Alkoholmissbrauch) bestehen derzeit nicht.

1.2. Spielplatzflächenkonzeption 2021 – 2025 (2030)

Aufgrund gestiegener Kinderzahlen besteht im Stadtteil mittelfristig bis 2025 Handlungsbedarf. Gemäß Spielplatzflächenkonzeption 2021 - 2025 (2030) wird eine Vorhaltefläche (mind. 1.500 m²) zum Neubau einer Spiel- und Freizeitfläche vorzugsweise im Quartier 082 Barleber Straße / Lumumbastraße gesucht. Aktuell erfolgt durch den Eigenbetrieb die Prüfung einer geeigneten Fläche.

2. Grünflächenpflege:

2.1. Themenkomplex Steg am Neustädter See, Grünanlagen:

Im Februar/März 2024 werden in Abhängigkeit der Witterung mehrere Großsträucher im unmittelbaren Bereich des neuen Steges gepflanzt. Die Wiederherstellung der zerfahrenen Rasenfläche erfolgt im Frühjahr 2024, ebenfalls in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse.

2.2. geplante Baumpflanzungen:

− 3 Spendenbäume in der Lumumbastraße/Barleber Straße

− 2 Bäume auf dem Gelände der Grundschule Klosterwuhne im Rahmen der Aktion "Otto Bäumt sich auf"

2.3 geplante Baumpflegearbeiten:

− Baumfällungen im Jahr 2024 insgesamt 79 Bäume auf 17 Objekten im Rahmen der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (davon zirka 40 Bäume im Baum- und Gehölzbestand entlang des Neustädter Sees/Wall am Schöppensteg)

− Baumschnittarbeiten im Straßenbegleitgrün der Albert-Schweitzer-Straße (Korrektur Lichtraumprofil für die Müllfahrzeuge) sowie an den Straßenbäumen in der Barleber Straße

2.4 Bauvorhaben:

Nach dem Abriss des Wohnblockes Schrotebogen 16 - 20 erfolgt im Rahmen des Bauvorhabens und nach Vorgabe des EB SFM die notwendige Wiederherstellung des Gehölzstreifens sowie der Blühwiese.

2.5. Problematik ALB - Quarantänezone:

Es bestehen immer wieder Probleme bei dem Versuch, Privatgrundstücke zu kontrollieren (Unverständnis, Unfreundlichkeit und fehlendes Verständnis seitens der Bürgerschaft). Hier ist gemäß aktuell geltender Allgemeinverfügung eine Kooperation der Bürger gefordert und auch verfügt.

 

Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit Dezernat III

Fläche Döner-Imbiss Neustädter See Herr Kasim Cigci

Hierzu wurden Ausführungen in der Einwohnerversammlung gegeben.

 

Dezernat für Kultur, Schule und Sport Dezernat IV

FB 40

Schule/Schulträger

- Anbau IGS Regine-Hildebrandt sowie Status/Situation des Imbisses auf dem Schulgelände

Sport/Bäder

- Neubau und Status der TuS-Sporthalle (Zielitzer Straße)

- Status Neustädter See (Wasserproblematik 2022)

Hierzu wurden in der Einwohnerversammlung Ausführungen gegeben.

 

Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit Dezernat V

Stabsstelle V/01 – Frau Lubinski

Von Herrn Heyer (Mitglied des Seniorenbeirates) wurden folgende Themen zum Neustädter See rückgemeldet:

1. Der neue Steg am Neustädter See ist nicht barrierefrei. Bürger mit Einschränkungen, wie Rollstuhl, Rollatoren, ist der Zugang nicht möglich.

2. Die Gehwege mit den großen Gehwegplatte (1,20 mx 1,20 m) sind schadhaft, weisen Absenkungen oder Aufkantungen von mehreren Zentimetern auf. Diese Schäden können zu Stürzen führen bzw. sind mit Rollatoren und Rollstühlen schlecht zu befahren.

3. Der Weg in der Zentrumsachse von der Haltestelle Neustädter Platz an der Bärenapotheke vorbeiführend in Richtung Platz der Begegnung wird von älteren Bürgern speziell in der Dunkelheit nur mit einem sehr unsicheren Gefühl begangen oder über Umwege vermieden. Hier existieren zwei wenig vertrauenserweckende Einrichtungen, die das Unsicherheitsgefühl hervorrufen. Des Weiteren stehen in diesem Fußgängerbereich des Öfteren größere PKW, die einen Durchgang behindern. Hier ist unbedingt ein erhöhter Kontrolldruck durch die Stadtwa-che bzw. Beamte der Polizei erforderlich und das nicht nur am Tage.

Anm. d. Verw.:

Die Hangsituation vom Rundweg aus ließ einen barrierefreien Zugang leider nicht zu. Da im Bestand saniert werden mussten, wurde der Aussichtssteg an die vorhandene Treppe angebunden.

Seitens des Tiefbauamtes werden die Platten überprüft und punktuell reguliert.

Antwort FB 32:

Dem OAD sind keine im genannten Bereich befindliche, wenig vertrauenserweckende Einrichtungen bekannt, die ein Unsicherheitsgefühl auslösen. Auf den GWA-Sitzungen wurde bisher nicht über einen solchen Umstand berichtet. Genauere Angaben zu den Standorten würden eine Überprüfung möglich machen. Ein Problem mit größeren PKW ist gleichfalls nicht bekannt.

Stabsstelle V/02 – Frau Schwarz

Die Kita "Schlupfwinkel" aus der Victor-Jara-Straße wird aktuell komplett in die G.-Singer-Straße verlagert (Betriebserlaubnis ab 01.02.2024). Die Perspektive für den Kita-Standort Victor-Jara-Straße ist noch offen. Übergangsweise könnte der unter baulichen Aspekten noch nutzbare Teil des Gebäudes als Ausweichstandort dienen (bis zum Abriss).

Der EB KGM hat 3 mögliche Neubau-Varianten erarbeitet (5, 7 und 12-Gruppen Kita). Im Ergebnis der Infrastrukturplanung wird entschieden, welche Variante für einen Neubau am Standort Victor-Jara-Str. aus Sicht der Stadtverwaltung empfohlen wird. Die Trägerschaft muss dann auch noch Klärung finden (Rückzug "Schlupfwinkel" in ggf. kleinerer Form oder neuer Träger - dann verbleibt Kita "Schlupfwinkel" in der G.-Singer-Str. (nach Sanierung)

Amt 51, Jugendamt

Aus dem Einwohnerumfeld kamen keine Anfragen, die die Arbeit des Stadtteiltreff/ KJH direkt betreffen.

- Am Rande wurde noch mal die Thematik Schulen im Stadtteil (IGS und Leibniz) und auch der Zaun zwischen der KJH und den Schulen thematisiert, jedoch ohne konkrete Anfrage.

- Thema könnte die Kita Schlupfwinkel (Standort Victor-Jara-Straße, Kinderbildungswerk) werden.

- Eine Betreuung in dieser Kita ist aufgrund des maroden Gebäudezustandes nicht mehr möglich. In den Winterferien ziehen nun auch die restlichen Kinder in den Standort Georg-Kaiser-Straße.

- Der Träger Kinderbildungswerk hat der Stabsstelle V/02 auf verschiedenen Wegen mitgeteilt, dass er den Standort Victor-Jara-Straße weiter betreiben möchte, entweder wieder für die Kita Schlupfwinkel oder für eine neue Kita (Schlupfwinkel verbliebe dann in der Georg-Kaiser-Straße). Eine Beteiligung an der Planung des Neubaus ist durch den Träger erbeten worden.

- Die Entscheidung zum Standort und dem Neubau wurden durch BG V für das Frühjahr 2024 in Aussicht gestellt (Infrastrukturplanung Kita) -> siehe auch A0244/23, S0599/23

- Die fachliche Einschätzung zum Standort Victor-Jara-Straße wurde durch Amt 51 an BG V am 16.10.2023 übermittelt.

 

Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung Dezernat VI

Stadtplanungsamt

Folgende Maßnahmen wurden bzw. werden über Städtebauförderprogramme im Fördergebiet Neustädter See realisiert:

Maßnahme

Durchführungszeitraum

Kosten in EUR

Maßnahmen der letzten 5 Jahre:

Städtebauförderprogramm Soziale Stadt

Rundweg Neustädter See

2008-2019

ca. 1.965.660

Qualifizierung Fuß- u. Radwegeverbindungen; Gehwegsanierung u. Umfeldgestaltung in der Ziolkowskistraße

2016-2020

142.000

Qualifizierung Fuß- und Radwegeverbindungen, Gehwegsanierung und Umfeldgestaltung, Verbindungsweg im Brunnenhof-Schrotebogen

2018-2022

232.510

Sanierung der GS Klosterwuhne mit Außenbereich in der Pablo-Neruda-Straße 13

2018-2020

405.580

Miteinander leben

2019

90.000

Qualifizierung Fuß- und Radwegeverbindungen, Gehwegsanierung und Umfeldgestaltung Bereich Ziolkowskistr., Barleber Str.

2019-2020

74.740

Anbau eines Personenaufzuges am Bürgerhaus Nord

2019-2021

153.840

Stadtteilmanagement

2019-2024

426.000

Rückbau ehemaliges SWM Gebäude Pablo-Neruda-Str. 12

2019-2020

21.190

Stadtteilfonds

2020-2024

67.500

Wegebeleuchtung zur Ausleuchtung des südlichen Seeufers

2020

110.000

Gesamt

ca. 3.689.020

Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Komplettabriss

Schrotebogen 16-20

2023-2024

1.131.670

Gesamt

ca. 1.131.670

Seite 23 von 26

Bereits bewilligte Maßnahmen, die in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich kommen wer-den:

Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt

Ersatzneubau Vereinsheim MLV Einheit e.V.

2024

960.000

Gehwegsanierung am Bördebogen

2024-2025

183.000

Stadtteilmanagement

2025

75.000

Quartiersfonds

2025

10.500

Gehwegsanierung Salvador-Allende-Str.

Neustädter Platz-Pablo-Neruda-Str

2026

148.500

Gesamt

ca. 1.377.000

 

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)-Erschließung

- längere Zugangswege und somit nicht optimale ÖPNV-Erschließung: östlicher Teil der Salvador-Allende-Straße, Im Steingewände, Siedlung Eichenweiler, Pfahlberg

• eine Bürgeranfrage für den Wohnstandort Salvador-Allende-Straße 25 wurde Ende letzten Jahres wie folgt beantwortet:

- Zugangsentfernung zur Haltestelle Neustädter Platz ist größer als empfohlen (etwa 850 m)

- Befahrung mit Standardlinienbussen wird seitens der MVB ausgeschlossen (bauliche Änderungen im Straßenraum wären erforderlich, hoher Parkdruck beeinträchtigt Busführung)

- für Erschließung mit Minibussen stehen aktuell nicht genügend Fahrzeuge zur Verfügung

- MVB und Verwaltung verfolgen die weitere Entwicklung und suchen nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation

- gemäß Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Magdeburg ist ein Anruf-Linien-Taxi-Verkehr zwischen Pfahlberg und Eichenweiler zu prüfen

- über die Ergebnisse der Prüfung wird nach Abstimmung in der Verwaltung und mit der MVB informiert (Zielstellung: 1. / 2. Quartal 2024)

- für den Straßenzug Kastanienstraße – Schöppensteg – Pettenkoferstraße wird derzeit in Abstimmung zwischen MVB und LH Magdeburg eine Projektstudie zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Beantragung von Fördermitteln zur baulichen Erneuerung und Qualifizierung der ÖPNV-Trasse sowie des gesamten Straßenraums erstellt

ÖPNV – Barrierefreiheit

- Alle Straßenbahnhaltestellen sind stufenfrei, aber nicht barrierefrei nach Magdeburger Standard

- Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestellen gemäß geändert beschlossener DS0327/20 ab 2053-2054 vorgesehen

- Alle Bushaltestellen (Nachtbus, Regionalbus) sind nicht barrierefrei

- Beginn barrierefreier Ausbau Bushaltestellen laut beschlossener DS0280/21

o Am Pfahlberg 2041

o Klosterwuhne 2053-2054 zusammen mit Straßenbahnhaltestelle

o Krähenstieg 2038

o Neustädter Platz 2053-2054 zusammen mit Straßenbahnhaltestelle

Radverkehr

- im Zuge der Planungen für einen ganzheitlichen Straßenraum (Projektstudie Nord-Ost und daran anschließende vertiefende Planungsschritte) ist das durch Bürger als unbefriedigend bewertete Angebot für Radfahrende entlang des Straßenzugs Kastanienstraße/Schöppensteg/Pettenkoferstraße planerisch zu qualifizieren

- als vorgezogene Maßnahme ist die Einordnung einer Verkehrssicherheit gewährleistenden Querungsstelle für Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende in den Schöppensteg in Höhe der Einmündung des Schroteradwegs zu prüfen

- zur Barleber Straße wird bemängelt, dass keine durchgehenden und regelkonformen Radverkehrs-anlagen vorhanden sind; insbesondere im Bereich der Ziolkowskistraße fehlen eine Querungsstelle (Kurvenlage) sowie Gehwege, LH MD plant die Erneuerung des Radweges zur Verbesserung der Befahrbarkeit, zu Ausbau des Radwegenetzes sowie zur Verminderung der CO2-Emissionen entlang der „Barleber Straße“ in Magdeburg Nord. Gegenwärtig wird die Vorplanung erstellt. Zweck der Baumaßnahme ist die Errichtung einer Radverkehrsanlage, die den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) entspricht. Die Gesamtlänge des grundhaften Ausbaus beträgt ca. 750 m.

- Straßenbegleitenden Radweg zwischen Rothensee und Glindenberg:

- Der Landkreis Börde plant die Verbindung zwischen Glindenberg und östlichem Brückenanschluss. Hier soll möglichst mittels westl. Führung ein straßenbegleitender einseitiger Zweirichtungsradweg geplant werden. Der anschließende städtische Ausbauabschnitt erstreckt sich zw. westlichem Brückenanschluss und August-Bebel-Damm.

- Es ist beabsichtigt in einer noch zu beauftragenden Vorplanung drei Varianten zu prüfen. Zunächst wurde eine gemeinsame (LK Börde und LH MD) Vergabe von Planung und Bauleistung avisiert, welches aufgrund der derzeit fehlenden finanziellen Mittel jedoch seitens der LH Magdeburg nicht umsetzbar ist.

- Eine diesbezügliche Information I0005/24 wurde für die OB-DB 20.02.2024 und anschließenden Gremien und SR erstellt (I0005/24, siehe Anlage).

Elektromobilität

- derzeit bekannte Ladesäulen: Aral Ziolkowskistraße 14 (2 Schnellladepunkte)

- verschiedene Anfragen interessierter Ladesäulenbetreiber nach Flächen für weitere (Schnell-)Ladesäulen aufgrund Nähe zur Autobahn

- geplanter Ausbau Normalladesäulen (je 2 Ladepunkte) an mehreren Standorten im Stadtteil nach beschlossener DS0114/23:

o 2025: 7 (Umsetzung noch nicht konkret absehbar)

o 2030: 17

o 2035: 25

Ersatzneubau Pettenkofer Brücke

Mit SR-Beschluss-Nr. 263-008(VII)19 zur DS0283/19 (Grundsatzbeschluss Ersatzneubau Pettenkofer Brücke) hat der Stadtrat u.a. die EU-weite Ausschreibung der Planungs- und Bauüberwachungsleis-tungen (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9) des Ersatzneubaus und der Überbauerneuerung, die vorerst nur bis zur Vorplanung (HOAI-Leistungsphasen 1 und 2) beauftragt werden, beschlossen.

Gegenwärtig wird die Vorplanung erstellt. Der Ersatzneubau erfolgt unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, sowohl Straßenbahn (als oberste Prämisse), als auch MIV (Nutzung eines Teilbauwerkes der Bestandsbrücke, 1 Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit Bauweichen, in Doppelnutzung mit Straßenbahn).

Tiefbauamt

TÖB-Maßnahmen sowie Maßnahmen der Mittelfristigen Planung 2024 – 2029

Jahresbauprogramm 2024

Dem FD Koordinierung und Baustellenmanagement liegen nachfolgend aufgeführte Anmeldungen von Baumaßnahmen größeren Umfangs für 2024 vor.

Koordinierungspflichtige Maßnahmen der TÖB`s

Barleber Straße Verlegung eines Stromkabels für die MVB, Schadstellen auf dem alten Kabel (Havariemaßnahme), Verlegung erfolgt im Bereich von Salvador-Allende-Straße bis Im Brunnenhof im Sei-tenbereich parallel zur Gleisanlage

Erfahrungsgemäß werden sich im laufenden Jahresbauprogramm 2024 weitere Maßnahmen als Nachträge zum Jahrestiefbauplan ergeben. Darunter fallen nicht planbare Verlegungen von Versorgungsleitungen auf Grund von Kundenaufträgen (Investoren) sowie Havarien größeren Umfangs.

Ebenfalls sind umfangreichen Erweiterungen des Telekommunikationsnetzes (Glasfaserkabel) zu erwarten.

Mittelfristige Planung 2025 – 2029

Alle nachfolgend aufgeführten koordinierungspflichtigen Maßnahmen sind mittelfristig zur Realisierung vorgesehen. Auf Grund der wirtschaftlichen Lage können die Ausführungszeiten nicht garantiert wer-den.

Straßenbaumaßnahmen

- Am Seeufer Sanierung Seitenbahn und Einstellplätze entlang der Straße Seeufer; Realisierung 2026 ff.

Maßnahme Träger BBZ Nord

- Barleber Straße Geh- und Radwegausbau westliche Seite zwischen im Brunnenhof und Neustädter Platz; Realisierung 2025 ff.; Maßnahmeträger BBZ Nord

 

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Jetzt erhältlich - Ausgabe 63
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Schulprojekt 1979/80, Klasse 4b, Neruda POS auf einen Blick
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