Auf Bitten des Büros der Oberbürgermeisterin wurden Fragestellungen der Bewohner*innen durch die GWA Neustädter See gesammelt und als Fragenkatalog zusammengestellt.
Die AG GWA hat sich in der Sitzung vom 31. Januar 2024 dafür ausgesprochen, den Fragenkatalog, nach der Ubermittlung an die Oberbürgermeisterin, zu veröffentlichen. Damit soll den Bewohner*innen
die Möglichkeit gegeben werden, sich gut informieren zu können. Neben den Fragen des Kataloges, kann natürlich jeder Bewohner und jede Bewohnerin am 16. März weitere Fragen an die
Oberbürgermeisterin richten.
Zustand der Gehwege
Im Stadtteil Neustädter See sind mehrere Bereiche bis 2026 für Sanierungsmaßnahmen durch Fördermittel beantragt.
Bördebogen (183.000 €), Salvador-Allende-Straße – Nordseite vom Neustädter Platz bis zum Zebrastreifen (148.500 €), Dr.-Grosz-Straße (70.000 €), Albert-Schweitzer-Straße (420.000 €), Barleber
Straße – Wasserskianlage bis Haltestelle Krähenstieg (280.000 €) und
Heideweg – Umfeld Teich (45.000 € & 257.000 €).
Folgende Fragen der Bewohner*innen schließen sich zu der Thematik an:
- Welche dieser Mittel sind bereits bewilligt? Laut der Ratsinfo sind im Programmjahr 2022 einige Maßnahmen nicht bewilligt, im Programmjahr 2023 sind sogar alle beantragten Maßnahmen nicht
bewilligt. Dies betrifft neben dem Bolzplatz A.-Schweitzer-Straße, der Sanierung der öffentlichen Toilette auf dem Neustädter Platz, der Sanierung am Teich Heideweg auch die Weiterführung des
Stadtteilmanagements samt Verfügungsfonds. Welche Konsequenzen folgen seitens der LHS, wenn diese Mittel nicht bereitstehen? Sind sich die Oberbürgermeisterin und die LHS über die daraus
folgenden Konsequenzen, gerade im Bereich sozialer Zusammenhalt (mögliches Ende eines Stadtteilmanagements), für die Stadtteile Neustädter See und Kannenstieg bewusst.
- Welche konkreten Zeitpläne liegen bereits vor?
- Werden in den Plänen Lückenschlüsse beachtet? Werden Übergänge zu bereits sanierten Bereichen geschaffen? (Beispiel: S.-Allende-Straße, Gehweg an den Hauseingängen 1-5 saniert, Ampelbereich
saniert, der Bereich dazwischen von wenigen Metern blieb im alten Zustand)
- Werden neben den Bereichen, die mit Fördermitteln untersetzt sind, kurzfristige Sanierungen auf Grund hoher Prioritäten aufgenommen und umgesetzt?
- Von Bewohner*innen wurden in der GWA folgende Bereiche genannt und eingefordert:
- Gehweg Am Seeufer 8-10, bis zur Zentrumsachse abschließend, inkl. Kurvenbereich zum Schrotebogen 12 sowie der kurze Bereich zwischen Schrotebogen 4/5 und Seeufer 8
- Am Seeufer 1-6, von der Kreuzung Schrotebogen/Seeufer bis zur Feuerwehrzufahrt gegenüber dem Leuchtturm-Spielplatz
- Der Bereich am ehemaligen Nordeingang des Zoos, die Treppe vom Radweg hinter den Schulen zum Steingewände und der Gehwegverbinder zur S.-Allende-Straße
- Die Zuwegungen zur Endhaltestelle der MVB vom Seeufer zum Ein- und Ausstieg der Haltestellen
- Die Gehwegbereiche Barleber Straße entlang der MVB-Trasse vom Haltepunkt Krähenstieg zur Klosterwuhne. Im Bereich Klosterwuhne bis S.-Allende-Straße sollte die MVB die alten verrosteten
Abgrenzungen, analog dem weiteren Verlauf in Richtung Brunnenhof, entfernen oder in einen ordentlichen Zustand bringen. Für die Gehwege selbst wird aus Kostengründen die Option zur
Wiederverwendung des Großpflasters vorgeschlagen.
Verkehrsflächen und Parksituationen
- Mit der Schließung der Straße Am Vogelgesang wurde die Pablo-Neruda-Straße verstärkt beansprucht. Der Zustand der Fahrbahn ist daher mittlerweile katastrophal. Eine Sanierung der Fahrbahn ist
dringend notwendig.
- Der Bereich vor der Grundschule wird durch „Elterntaxis“ jeden Morgen mehr als beeinträchtigt. Nördlich der Schule zur Klosterwuhne hin, befindet sich eine brachliegende Fläche, an die in der
Klosterwuhne Parktaschen münden. Hier könnte ein Bereich geschaffen werden, um Elterntaxis von der Fahrbahn und dem Verkehr an der P.-Neruda-Straße zu „verbannen“. Vor der IGS beispielsweise ist
an der P.-Neruda-Straße beispielsweise eine längere Kurzzeitparktasche eingerichtet.
- Mit der Leibnitz-Schule ist die dritte Schule in der P.-Neruda-Straße angesiedelt. Viele der Schüler*innen kommen von der Haltestelle Klosterwuhne. Die GWA forderte seit Jahren vergeblich
einen Zebrastreifen an der Grundschule. Mit dem Zuzug der Leibnitz-Schule, auf Grund der erhöhten Zahl der Schüler*innen, wird diese Forderung hiermit erneut in die Diskussion gestellt.
- Falschparker in Kurvenbereichen, an abgesenkten Bordsteinen oder an Feuerwehrzufahrten sind ein generelles Übel im Wohngebiet. Hierbei bringen Bewohner*innen fehlende oder verblaste
Straßenmarkierungen an. Diese sollten erneuert oder an anderen relevanten Stellen angelegt werden.
- Die GWA hat im Jahr 2018/2019 einen Entwurf für eine verbesserte Verkehrsstruktur erarbeitet. Dieser wurde 2019 verschiedenen Entscheidungs- und Verantwortungsträgern übermittelt. Eine
Antwort erhielt die GWA leider bis heute nicht. Dieses Konzept liegt dem Fragenkatalog als Datei bei und die GWA fordert die Oberbürgermeisterin auf, diese Punkte des Konzeptes prüfen und
diskutieren zu lassen.
- Die GWA ist an einer generellen Verkehrsberuhigung interessiert. Es ist zukünftig nicht mehr angebracht, mehr Grundflächen durch Parkplätze zu versiegeln. Daher gab und gibt es immer wieder
Vorschläge, Parkplätze so umzugestalten, dass Parken auf mehreren Ebenen möglich ist. Die Forderung geht in Richtung Parkhäuser (gerne auch offen gestaltet wie bsp. am Breiten Weg 110-120).
Welche Pläne und Gedanken trägt die Oberbürgermeisterin zu Quartiersparkhäusern? Mögliche Bereiche im Wohngebiet wären hier genannt: An der Lärmschutzwand Lumumbastraße und
Albert-Schweitzer-Straße, die großen öffentlichen Parkplätze am Seeufer oder im Schrotebogen.
ÖPNV
- Seit Jahren bringen Bewohner*innen und die GWA die Forderung vor, eine ÖPNV-Verbindung zwischen dem Neustädter Platz und dem Heideweg zu realisieren. Dabei kamen unterschiedlichste Ideen zur
Sprache. Ob Rufbus, Kleinbus oder ganze Linienführungen unter Einbezug, bsp. des Pfahlberges, wurden vorgeschlagen.
- Mit der Schließung des Aldi-Marktes und dem Wegzug der anderen ansässigen Gewerbe wurde der Bedarf notwendiger. Mittlerweile befinden sich in dem Bereich nicht nur 720 Wohneinheiten
(Plattenbau Steingewände/S.-Allende-Straße) und das Altenpflegeheim Heideweg. Mit dem Neubau des Wohnparks in der S.-Allende-Straße und der Sanierung des ehemaligen Pflegeheims zum
seniorengerechten Wohnen stieg die Anzahl der überwiegend älteren Menschen noch einmal rapide an.
- Beim Blick auf den Netzplan der MVB ist festzustellen, dass im Süden Magdeburgs eine hohe Dichte an Busverbindungen (Braunlager Straße 6 Linien) ganze Gebiete von Diesdorf, Stadtfeld,
Sudenburg, Lemsdorf, Ottersleben bis hin nach Salbke verbindet.
- Die Bewohner*innen möchten die Oberbürgermeisterin auffordern, eine „ernsthafte“ Auseinandersetzung für eine ÖPNV-Lösung, unter Einbeziehung der Akteure im Stadtteil (GWA, STM) zu
veranlassen.
- In diesem Zusammenhang fordern die Akteure der GWA eine erneute Auseinandersetzung mit dem Umstand, dass die S.-Allende-Straße im östlichen Bereich die einzige Zufahrt darstellt. Mit der
Schließung der Straße am Vogelgesang gibt es im Havariefall keine Optionen für diesen Bereich. Auch hier gab es Initiativen der GWA. Auch hier ist die GWA interessiert, bei der Lösungsfindung
mitzuwirken.
Nordverbinder
Zur Planung eines Nordverbinders für das Gewerbegebiet in Rothensee stellen sich den Bewohner*innen viele Fragen.
- Ein möglicher Straßenverlauf am Koppelanger und die dadurch entstehenden Auswirkungen durch einen permanenten LKW-Verkehr?
- Die Auswirkungen auf die Kleingartensparten?
- Die generelle Sinnhaftigkeit durch die unmittelbare Nähe der Autobahn? Einen Verbinder, nur falls auf der Autobahn einmal Stau oder Baustellen sind, dürfte als Argument nicht ausreichen.
- Falls der Koppelanger als Trasse angedacht ist, ist kein direkter Anschluss an den Magdeburger Ring gegeben, sondern an die Barleber Straße/Barleber Chaussee. Welche Auswirkungen brächte der
Verkehr dann für den Stadtteil mit sich? Bsp. Bei Staus auf dem Ring, wird die Barleber Straße schon heute von Fahrzeugen geflutet.
- Einerseits befindet sich der Neustädter See mit dem Rundweg ein Naherholungsgebiet an dem Areal, andererseits mit dem Neustädter See II, dem Barleber Ziegeleiteich und den Barroseen
naturbelassene Bereiche, die nur durch einige Kleingärten gekennzeichnet sind. Welcher ökologische Nutzen ergibt sich durch noch mehr Verkehr?
- Wird das Gewerbegebiet Rothensee durch Anbindung von Verlademöglichkeiten an die Schiene bedacht? Oder zählt in Magdeburg auch zukünftig nur, wichtig ist, was vier Räder und einen Motor hat?
Neustädter See
- Welche Konzepte liegen vor, eine dauerhafte Verbesserung der Wasserqualität zu erreichen?
- Welche Maßnahmen sind dabei angedacht, diesen Standard dann auch zu erhalten?
- Welche Auswirkungen bzw. Auflagen sind dabei für den entstehenden Wohnwagen-Park abzusehen bzw. festgelegt?
- Welche Maßnahmen hat die LHS ins Auge gefasst, die Attraktivität des Strandbades zu verbessern?
- Bootsverleih wieder aktivieren
- Parkmöglichkeiten am Kinderstrand, besser noch eine Anbindung des Kinderbereiches und des FKK-Strandes an den ÖPNV (Hier lagen Vorschläge der GWA im Zusammenhang mit der Trasse in den
Kannenstieg und dem Wegfall der Linie 69 vor)
- Barrierefreiheit am neuen Steg schaffen (wurde beim Neubau nicht bedacht)
- Öffentliche Toiletten am Rundweg bzw. am Leuchtturmspielplatz
- Hierbei werden saisonale Lösungen wie das Konzept „Nette Toilette“ zur Sprache gebracht. Bei Cable Island und den einzelnen Toiletten in den Strandbad Bereichen (FKK, Kinderstrand) wäre es
denkbar.
Gastronomie und Gewerbe
- Welche Anstrengungen unternimmt die LHS, das Areal des Seeblicks weiterhin als Gewerbe, sprich Gastronomieareal auszuweisen? Auch wenn es privat ist, welche Handlungsspielräume hat die LHS
dort und anderswo Spekulationsgeschäften entgegenzuwirken?
- Welche Maßnahmen könnte die LHS unternehmen, die Zoo-Gaststätte teilweise dem Wohngebiet zugänglich zu machen, ohne den Zooeintritt zahlen zu müssen oder über die Zoowelle kommen zu müssen?
Als Erinnerung fügen die Bewohner*innen an, dass diese Variante vor dem Bau der Zoogaststätte einmal als eine Bedingung verankert wurde.
- Um beim Zoo zu bleiben, welche Anstrengungen werden von der Oberbürgermeisterin unternommen, einen Zugang zum Zoo in Richtung des Wohngebietes zu gewährleisten. Es gab durch einen
Stadtratsbeschluss eine Wiederöffnung des Osteinganges. Dieser schloss nach ca. anderthalb Jahren wieder sang- und klanglos. Die Begründung war die minimale Auslastung. Der Zoo hat in diesem
Zusammenhang aber verschwiegen, dass der Osteingang in keinster Weise als Eingang kommuniziert wurde. Weder in Ausschilderungen, noch auf ihrer Webseite oder auf ihren Flyern. In Zusammenhang mit
der Aquarium-Idee wurden vom Zoo erneut Versprechungen gemacht, die mit einem Nordeingang in Zusammenhang standen. Glücklicherweise sind diese Fantasien „Aquarium“ keine Realität geworden. Aber
kann die Oberbürgermeisterin nachvollziehen, dass die Bewohner*innen dem Zoo kein Vertrauen mehr entgegenbringt?
- Wie zufrieden stellt die Oberbürgermeisterin der Umgang mit dem Imbiss von Herrn Cerci? Fünf Standorte wurden als Alternativen ins Auge gefasst. Drei wurden als nicht umsetzbar kommuniziert,
ohne zu beschreiben, warum. Zwei weitere Standorte wurden mit Kosten untersetzt, die für den Betreiber unrealistisch sind.
- Wäre es nicht generell an der Zeit, Konzepte für Gewerbe, Handel und Gastronomie in der LHS zu erstellen? Sollte nicht die Wirtschaftsförderung und die LHS insgesamt ein Anliegen verspüren,
nicht nur innenstädtische Gewerbe (IG Innenstadt) zu fördern? Welche Maßnahmen erwägt die LHS auch in Stadtteilen außerhalb des Stadtkerns, vielfältige Gewerbe anzusiedeln bzw. eine Mischung
unterschiedlicher Bedarfe zu erreichen?
- Ist es nicht ratsam und notwendig, das Prinzip der Spätshops einzuschränken? Echte Gastronomie würde gestärkt, Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum würde zumindest eingeschränkt, es gibt in
Deutschland Städte, in denen das Prinzip Spätshop ein Fremdwort ist:
IGS Regine Hildebrandt
- Inwieweit sind die Pläne der Schulgeländeerweiterung bzw. des neuen Anbaus zur Erhöhung der Kapazitäten fortgeschritten?
- Die Gestaltung eines Schulgeländes ist richtigerweise den Bereichen Bildung und Schulverwaltung zugeordnet. Schulen befinden sich aber nicht im luftleeren Raum, sondern wirken sich auf den
jeweiligen Stadtteil aus. Wie werden Hinweise und Ideen für diesen Standort aus der GWA einbezogen?
- Welche Maßnahmen oder ggf. Konsequenzen werden gezogen, der Schulleitung Mittel und Möglichkeiten zu geben, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen? Kann es im Interesse der Schüler*innen sein,
dass Hinweise aus der GWA, aus Gesprächen mit dem Ordnungsamt und der Polizei konsequent in die Leere gehen?
- Das Verhalten von Schüler*innen der IGS in den Pausenzeiten in angrenzenden Bereichen der Schule ist für die Bewohner*innen nicht hinnehmbar. Diese Zustände werden aber in erster Linie nicht
nur den Schüler*innen zugesprochen, sondern in erster Linie der Schulleitung. In den Augen der Bewohner*innen fällt keinem eine andere Schule in Magdeburg ein, die auch nur annähernd die
Aufsichtspflicht so vernachlässigt oder keinerlei Interesse zeigt, dies ändern zu wollen.
- In der GWA wurde mehrfach gefordert, das Schulgelände mit einem weiteren Zaun in Richtung des Stadtteiltreffs zu versehen. Hierbei stand immer im Vordergrund, der Schule eine bessere
Möglichkeit zur Einhaltung der Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Mittlerweile wurden die Zäune an der IGS erhöht, aber der weiterhin offene Zugang zum Oase-Gelände lässt eine Kontrolle des
Verlassens des Geländes durch Schüler*innen an den eigentlichen Zugängen zur Schule völlig verpuffen.
- Wann unternimmt der Bereich Schule und Sport endlich Anstrengungen, der IGS die Aufsichtspflicht zu ermöglichen und finanziert und baut diesen Zaun? Es wäre nur ein Anfang, den Zuständen in
dieser Thematik zu begegnen.
Umfeldgestaltung seitens LHS im öffentlichen Raum
Zur Verdeutlichung der anschließenden Fragen zwei Beispiele im Vorlauf.
In der Zusammenarbeit zwischen SPA und Stadtteilmanagement wurde der Bördebogen als Maßnahme der Gehwegsanierung in die Fördermittelplanung aufgenommen. Auf Hinweis des STM, dass im Bördebogen
alle Hauseingänge neugestaltet wurden, durchweg ebenerdige Aufzüge eingebaut, die Müllstandplätze fertig gestellt sind und die Eingangsbereiche neu gepflastert wurden, wurde der Bördebogen in die
Maßnahmeliste aufgenommen. Der Hintergrund war, im Bördebogen sind seitens der Vermieter alle Maßnahmen umgesetzt und abgeschlossen, so dass es sinnhaft erscheint, diesen Bereich „rund“ zu machen
für die folgenden Jahre. Ein positives Beispiel.
In der Spielplatzkonzeption 2020-2025 wurden Spielplatz-Neubauten beschlossen. Dabei wurde ein neuer Spielplatz für den Bereich Barleber Straße/Lumumbastraße festgehalten. Bis zum heutigen Tag
gibt es keine Informationen, Planungen oder ähnliches. Im Kannenstieg beispielweise wurde die Thematik seitens des Stadtgartenbetriebes mit der Begründung, keine Flächen zu haben, regelrecht
abgebügelt. In der GWA, mit Stadträten und Mitarbeitern im SPA wurde der geplante Spielplatz in der Lumumbastraße angesprochen. Leider ergebnislos, da auch festgestellt werden musste, dass
teilweise keine Informationen vorliegen oder vorlagen.
- Wie kann die Oberbürgermeisterin eine bessere Kommunikation in den verschiedenen Bereichen der Verwaltung/Eigenbetriebe untereinander gewährleisten?
- Welche Informationen kann die Oberbürgermeisterin zum Spielplatz-Neubau in dem Bereich Lumumbastraße/Barleber Straße geben? Ist ihr bekannt, dass es Vorschläge aus dem Stadtteil (GWA/STM)
gibt?
- Welche Gedankenspiel bzw. Planungen gibt es seitens der LHS in Zusammenhang mit der Neubebauung im Quartier Schrotebogen/Brunnenhof für die öffentlichen Flächen, auch in Zusammenarbeit mit
der WOBAU und MWG?
- Welche Informationen können zum Stand der geplanten Maßnahmen: Sanierung Bolzplatz A.-Schweitzer-Straße, Sanierung öffentliche Toilette am Neustädter Platz, Aufforstung der Wendeschleife an
der Endstelle Barleber Straße gegeben werden?
- Wie weit ist das Bänke-Konzept fortgeschritten? Welche Maßnahmen sind in der Planung? Wann ist mit dem Beginn der Umsetzung zu rechnen? Hier sei das Papierkorb-Konzept als positiv genannt, wo
die Umsetzung im Stadtteil sehr gut funktioniert hat. Ist dies vom Bänke-Konzept auch zu erwarten?
- Welche Möglichkeiten, auch durch eventuelle Auflagen, können Eigentümern seitens der LHS unterbreitet werden. Beispiele sind hier in erster Linie das Hochhaus in der Ziolkowskistraße, aber
auch das Mehrzweckgebäude an der Zentrumsachse (Fassade, Pflege des anliegenden Bereiches in eigener Verantwortung) oder auch die angrenzende Mauer zum Phoenix-Haus, wo scheinbar niemand eine
Verantwortlichkeit sieht.
Zu dieser Thematik sieht die GWA auch die Nutzbarkeit öffentlicher Bereiche.
- Wie können öffentliche Räume erlebbarer gemacht werden?
- Auf dem Platz der Begegnung wurde letztmalig während Corona ein Stadtteilfest organisiert und durchgeführt. Dies war nur umsetzbar durch die Unterstützung der MWG mit einer Bereitstellung zur
Stromversorgung im begrenzten Ausmaß. Plätze dieser Art sollten so ausgestattet werden, dass sie erlebbar werden. 2020 wurden Gespräche mit der SWM geführt und festgestellt, dass das Unternehmen
dort nichts zur Stromversorgung geplant hatte. Die Begründung war damals, die Kosten im Gegensatz zu dem Nutzen. Der Platz wurde kaum oder nie angefragt. Der Grund der Nichtnutzung seitens des
Stadtteils war, eine Nutzung ist ohne Voraussetzungen wie Strom auch kaum oder nicht möglich.
- Genehmigungen für nicht kommerzielle Veranstaltungen im öffentlichen Raum werden nicht in Frage gestellt. Der Bürgerverein Nord veranstaltet im Rahmen des Gemeinwesens unter anderem den Lauf
am Neustädter See und den Lampionumzug. Auch das erwähnte Stadtteilfest 2020 wurde durch den Verein organisiert. Ist es für die Oberbürgermeisterin denkbar, dass gemeinwesenorientierte, nicht
kommerzielle Veranstaltungen, wie genannt, zwar genehmigungspflichtig bleiben, aber von Nutzungsgebühren befreit bleiben? Die LHS stellt mit dem Initiativfonds Gelder für derartige
Veranstaltungen zur Verfügung. Wieviel Sinn macht es, Initiativfondsgelder wieder teilweise für Gebühren an die LHS zu zahlen?
Arbeit der GWA-Gruppen
- Die GWA Neustädter See bewertet die Maßnahme der Ansiedlung der Stabsstelle im Rathaus als positiv. Auch im Bezug auf die zentrale Lage.
- Der angedachte Ansatz, die Arbeit der GWA-Gruppen weiter zu unterstützen und bessere Bedingungen zu schaffen, wird ebenfalls positiv bewertet. In der GWA Neustädter See wird Wert auf eine
sachliche, zielorientierte Debatte gelegt. Die Zusammenarbeit mit dem Stadtteilmanagement versetzt die GWA in die Lage, Sachlagen, Probleme und Bedarfe einfacher und konkreter zu behandeln, als
vielleicht in Stadtteilen ohne ein STM.
- In der Debatte zu Stadträten als Sprecher der GWA positioniert sich die GWA Neustädter See eindeutig: Die Sprecherräte sollten aus der Bewohnerschaft aufgestellt sein und nicht durch
Stadträte.
- GWA-Gruppen sollten sich nicht instrumentalisieren lassen, weder durch Politik noch durch die Verwaltung. Im Vordergrund stehen die Anliegen der Bürger*innen und die Entwicklung im Stadtteil.
- Eine Zusammenarbeit mit Stadträten (im Neustädter See gegeben) und der Verwaltung ist auf „Augenhöhe“ gewünscht.
- Die teilweise unsachlichen Argumente in der Stadtratsdebatte einiger Stadträte in Bezug, wie und wo GWA-Gruppen „funktionieren“, lehnt die GWA Neustädter See ab, weist diese Aussagen
entschieden zurück und empfindet diese als respektlos gegenüber den zahlreichen Akteuren.
- Stadträte als Sprecher der GWA können nach Ansicht der GWA Neustädter See leicht zu Interessenkonflikten führen, die dem jeweiligen Stadtteil insgesamt zum Nachteil gereichen könnten.
- Um die Funktion eines Sprechers für die GWA attraktiver zu machen, sollte über eine Aufwandsentschädigung (im Gegensatz zur derzeitigen Möglichkeit) nachzudenken. Die Sprecher in der GWA
Neustädter See (und im Kannenstieg) übernehmen mehr als nur die Aufgabe Sitzungen vorzubereiten bzw. zu leiten. Sie sind darüber hinaus in viele Aktionen, Projekte oder Veranstaltungen
eingebunden.
Neubau KITA Schlupfwinkel
- Neben Informationen zum Konzept des Neubaus der KITA Schlupfwinkel möchte die GWA Neustädter See generell erfragen, welches Kita-Sanierungskonzept die LHS verfolgt. Der zwischenzeitliche
Umzug der Schlupfwinkel-Kita in die Georg-Singer-Straße wirft hierbei einige Fragen auf.
- Warum zieht die Kita von einem teilweise einsturzgefährdeten Objekt in ein ebenfalls sanierungsbedürftiges Objekt?
- Warum wurde das Objekt in der Helene-Weigel-Straße nach einigen Fällen als Ersatzquartier in den Leerstandzeiten nicht saniert? Damit hätte einerseits ein ordentliches Ersatzquartier zur
Verfügung gestanden, andererseits danach die Bedarfe an Kita-Plätzen gedeckt werden können.
Fördermittel zum Abriss von Wohnraum
Am Neustädter See wurden seit 2008 mehrere Wohnblöcke abgerissen.
- Ziolkowskistraße 9, 2008 (ca. 130 WE)
- Im Brunnenhof 4-7. 2010 (160 WE)
- Schrotebogen 21-22, 2015 (80 WE)
- Am Seeufer 10, 2016 (ca. 130 WE)
- Victor-Jara-Str. 6-10, 2016 (200 WE)
- Schrotebogen 16-20, derzeit (200 WE)
- Alle Abrisse der Wohnblöcke wurden mit Fördermitteln realisiert.
- Die Fläche der Victor-Jara-Straße wird von der MWG neu bebaut. Die Arbeiten haben bereits begonnen.
- Alle Flächen im Schrotebogen, am Seeufer und im Brunnenhof wurden von der WoBau abgerissen und liegen seither brach.
- Die Frage an die Oberbürgermeisterin richtet sich an die Verfahrensweise beim Abriss von Wohnraum mit Fördermitteln. Welche Haltung vertritt die Oberbürgermeisterin, dass Fördermittel zum
Abriss von sozialem Wohnraum ohne jegliche Verpflichtung oder Auflagen vergeben werden? In Zeiten von Wohnraummangel und ständig steigender Mieten kann von einer „Regulierung des Marktes“ nicht
mehr die Rede sein. Warum sticht beim Betrachten der Abrisse gerade die Wobau heraus?
Einflussnahme auf WOBAU durch LHS
- Neben der Thematik der Abrisse von Wohnblöcken stellen sich die Bewohner*innen weitere Fragen.
- Statt die Wohneinheiten zu entwickeln, wurde bsp. die Lumumbastraße 12-15 verkauft. Negative Folgen solcher Verkäufe sind in der Neustadt (Umfassungsstraße und angrenzend) ersichtlich. Warum
wird sozialer Wohnraum auf diese Art und Weise veräußert und Folgeprobleme in Kauf genommen? Handelt es sich nur um Gewinnmaximierung oder fehlendes Verantwortungsbewusstsein gegenüber der LHS?
- Welche Planungen verfolgt das Unternehmen mit dem Schrotebogen 5-9? Die Befürchtung eines weiteren Abrisses steht bei den Bewohner*innen im Raum.
- Welche Maßnahmen plant bsp. der Aufsichtsrat bzw. die Geschäftsführung generell für die Mieter*innen? Es ist eine erhebliche Steigerung von Unzufriedenheit der
Mieter*innen zu verzeichnen. Ob im STM, in der GWA oder in verschiedenen Gesprächen, die Beschwerden gegenüber dem Vermieter steigen rasant an. Von „Keine Zufriedenheit beim Service und der
Bearbeitung von Problemen“ bis hin zu „Vernachlässigung“ oder „Desinteresse“ reichen die Vorwürfe. Dieser Punkt geht über den Neustädter See hinaus und ist im Kannenstieg ebenfalls zu verzeichnen
(bsp. Hans-Grundig-Str. 1-4)